Mordfall Emanuel Olschowka
Josephas Sohn Emanuel Olschowka war Schuster, arbeitete aber auch in einer Papierfabrik in Nikolai (polnisch Mikołów). 1856 hatte Emanuel Olschowka Franziska Dudek geheiratet, die etwa 20-jährige Tochter eines lokalen Stellenbesitzers (Bauern), der die junge Frau mit Olschowka, der offensichtlich über gewisse Geldmittel verfügte, gegen ihren Willen verheiratete. Die Spekulation ging für keine der beteiligten Seiten auf. Franziska verließ ihren ungeliebten Ehemann, und Emanuel war geschäftstüchtig genug, um die vertraglichen Beziehungen, die er mit seiner Schwiegerfamilie geknüft hatte, so auszuspielen, dass die Dudeks 900 Reichstaler verloren (genug Geld, um eine 5-Personen-Familie 5 Jahre lang zu ernähren) und verarmten. Franziskas Bruder Karl wurde zum Tagelöhner. In der Hoffnung, ihren Ausbeuter auf diese Weise loswerden zu können, brachten Karl, Franziska und ihre Mutter Olschowka am 23. Mai 1864 gemeinschaftlich um.
Die Einzelheiten sind in zwei zeitgenössischen Zeitungsberichten dokumentiert:
Die Einzelheiten sind in zwei zeitgenössischen Zeitungsberichten dokumentiert:
Eine eheliche Tragödie
Der Gottesdienst war zu Ende und die Dörfler wandelten in beschaulicher Stimmung ihren Wohnungen zu. Der Pfarrherr hatte die Kirche bereits verlassen, und schritt grüßend neben seinen Beichtkindern her, als er auf dem Kirchhofe eine Gruppe von Menschen bemerkte, die in ernster Unterhaltung begriffen war. Dies war ein älterer Mann, dessen Kleidung von einer gewissen Wohlhabenheit zeugte; eine alte Frau in ärmlichem Anzuge; ein schönes, schwarzhariges Weib von siebenundzwanzig Jahren, und ein düster drein schauender jüngerer Mann, dem Sorge und Kummer leserlich auf dem Gesicht geschrieben war. Der Pfarrherr grüßte und sagte: "Ich freue mich, dass Ihr, allem Anschein nach, Eure Feindschaft vergessen habt und hinfort als Freunde und Verwandte eintrâchtiglich bei einander wohnen werdet. Widerstehet dem Teufel der Zwietracht, so fliehet er vor Euch." "Ach ja, Herr Pfarrer", antwortete der bejahrtere Mann: "es wird nun Alles gut werden." - "Gott sei Dank, Meister Olschowka!" - "Meine Frau hier," er deutete auf das stolz blickende Weib, "kehrt in meine Behausung zuruck und dann werde ich mich auch wohl mit meinem Schwager Dudek vereinigen." Der Pfarrer ging. Meister Olschowka war seines Gewerbes ein Schuster.
Die Verhältnisse dieser Leute waren sehr eigenthümlich. Franziska Dudek war die Ehefrau von Meister Olschowka, und lebte seit längerer Zeit von ihm getrennt. Sie hatte ihn nur mit Widerwillen geheiratet, obleich Olschowka für sie die feurigste Zuneigung empfand. Diese Leidenschaft des Schusters ward um nichts vermindert, als Franziska ein anderes ehebrecherisches Verhältnis anknüpfte und in Folge desselben einen Knaben gebar. Die Familie der Frau, die alte Dudek und ihr Ehemann Joseph Dudek, hatten früher eine kleine Besitzung in Nikolai innegehabt. Bei der Verheirathung der Tochter Franziska war die Hälfte des Eigentums käuflich an den Schuster Olschowka abgetreten worden. Als das eheliche Zerwürfnis aber eintrat, als der Schuster keine Ruhe und Rast mehr vor den Intrigen der Dudek'schen Familie fand, entschloss er sich, die Stelle verkaufen zu lassen. In der Subhastation erstand Olschowka selbst das Besitzthum, stellte den Dudeks ihren Anteil zur Verfügung und verpflichtete sich, dem alten Ehepaar den üblichen Auszug oder Altenantheil zu bewilligen. Ein heftig geführter Prozeß schlug zu Gunsten des Schusters aus und die Dudeks büßten gegen 900 Thaler baares Geld ein. Der Sohn, Karl Dudek, sank zum Taglöhner herab und auch die ungetreue Frau, welche bei ihren Eltern wohnte, gerieth sammt diesen selbst in tiefe Armuth. So standen die Sachen, als an jenem Sonntage, und zwar von Seiten der Franziska Dudek, der jungen Frau, eine Annäherung an den Schuster Olschowka bewirkt wurde.
Olschowka, außer sich vor Freuden über die Versöhnung mit seinem Weibe, versprach Alles zu thun, um seinen Schwiegereltern wie die Schwager, Karl Dudek, wieder aufzuhelfen, und trennte sich von seinen Verwandten, nachdem ihm Franziska versprochen hatte, ihn aufzusuchen, wenn er sich in den nächsten Tagen zur Arbeit auf einem entlegenen Felde befinden würde. Hier trafen sich die feindlichen Eheleute wirklich und Meister Olschowka erhielt von seiner Frau die unwiderleglichen Beweise, dass sie ihren Sinn völlig geändert habe und nunmehr ihrerseits in ihn verliebt sei. Jetzt ward ausgemacht, dass Olschowka, am 23. Mai d. J., seine Frau in ihrer elterlichen Wohnung besuchen solle. Wie Franziska bemerkte, würden die Angehörigen am Abende dieses Tages sich auf einer Hochzeit befinden. Olschowka erschien zur bestimmten Zeit. Seine Frau empfing ihn mit Liebkosungen und gab sich seinen Zärtlichkeiten hin. Dann verließ sie das kleine Stübchen und wollte nach dem Vieh zu guter Letzt sehen. Draußen trat ihr in der Dunkelheit ein Mann entgegen. "Bist Du es, Karl?" - "Ja!" sagte ihr Bruder, denn er war's. "Ist Er da?" - "Jawohl, wir haben ihn dies Mal sicher!" antwortete Franziska. "Es ist am Besten, wir hängen ihn auf!" - "Hast du einen Strick? Nimm dieses Seil hier! Wenn er erwürgt ist, hängen wir ihn hinten in den Obstgarten an einen Baum." - "Aber es ist zu früh, Schwester! Rufe mich, wenn es elf Uhr geschlagen hat."
Damit kroch Karl Dudek in einen Stall und Franziska begab sich zu dem harrenden Olschowka, welchem sie für die Nacht ein Strohlager zurecht machte, das sie mit ihm theilte. In der Stube befand sich noch der vierjährige uneheliche Sohn Franziska's und deren vierzehnjährige Schwester Marianne - schlafend. Ein furchtbarer Sturm erhob sich draußen. Der Regen floß in Strömen. Sicherer konnten die Mörder nicht sein, als heute Abend. Franziska erhob sich jetzt, ging hinaus und weckte zunächst ihre Mutter. Dann holte sie ihren Bruder aus seinem Verstecke. Als die Stube geöffnet wurde, brauste der Wind herein und Olschowka ahnte Unheil. Eben wollte er sich erheben, da rief seine Frau: Nun los! Und Karl Dudek stürzte sich auf den Schuster, um ihm die verhängnisvolle Schlinge über den Kopf zu werfen. Aber Olschowka war rasch zur Verteidigung bereit. Er streifte die Schlinge ab, stand auf den Füßen und wehrte tapfer die drei Angreifer, welche tigergleich auf ihn losstürzten, ab.
Olschowka war seinen Mördern an Kräften überlegen, schleuderte dieselben von sich hinweg, zerschlug ein Fenster und wollte entfliehen, aber seine Ehefrau und die Schwiegermutter faßten ihn an den Beinen, zogen ihn zurück und brachten ihn zu Fall. Noch einmal raffte er sich auf und befreite sich von seinen Mördern, und schon war die verehelichte Dudek kampfunfähig und erschöpft auf das Bett gesunken. Da verzweifelte Karl Dudek, seines Opfers Meister im Ringen zu werden, und verlangte die schleunige Beschaffung der Axt. Seine Schwester reichte sie ihm, aber bevor er einen Streich damit ausführen konnte, bemächtigte sich Olschowka derselben und nun schien Alles verloren. Mit dem Aufwand aller seiner Kräfte und den Worten: Helft sonst schlägt er uns Alle todt, fiel Karl Dudek dem Olschowka in die Arme, die verehelichte Dudek faßte ihn an den Beinen, Franziska entwand ihm die Axt und gab sie ihrem Bruder. Dieser versetzte ihm einige Streiche auf den Rücken und die Beine seines Schwagers, der endlich mit dem Schmerzensrufe: Jesus Maria! zu Boden sank. Zwei Schläge auf die linke Brust noch, und Olschowka begann zu röcheln, und hauchte sein Leben aus. - Jetzt legten seine Ehefrau und deren Mutter den wieder gefundenen Strick ihm um den Hals und zogen denselben zusammen, indem jede an einem Ende desselben angefaßt hatte.
So war der Olschowka todt, und sein Mörder, Karl Dudek, setzte sich zur Abendmahlzeit, welche seine Schwester ihm bereitet hatte. Hierbei warf er einen Blick auf den Leichnam des Entseelten, dessen Auge noch offen ihn anstarrte.
"Seht einmal, sagte er zu den Anwesenden, wie Der mich noch freundlich anglotzt," nahm einen brennenden Spahn und verbrannte ihm die Augen. Nachdem sich die Mörder von den Anstrengungen des Kampfes, der ungefähr eine Stunde lang gedauert hatte, erholt hatten, luden sie die Leiche auf einen Karren und fuhren sie nach einer etwa 1500 Schritte von der Dudek'schen Wohnung entfernten und zur Zeit unter Wasser stehenden Wiese, in welches sie den Ermordeten hineinwarfen. Dann ruhte Karl Dudek einige Stunden auf einem Strohlager aus und kehrte noch vor Anbruch des Tages nach Petrowitz (polnisch Piotrowice, 5½ km nordöstlich von Nikolai) zurück, damit Niemand seine Anwesenheit am Orte der That erfahre. Die Wildheit, mit welcher diese That vollzogen wurde, die Höllenlist des jungen Weibes, kurz Alles, selbst bis auf die Nebenumstände, macht einen furchtbaren Eindruck. Die Entdeckung der Mörder geschah durch den vierjährigen Knaben des ehebrecherischen Weibes. Er sagte dem Untersuchungsrichter, dass seine Mutter und Karl Dudek den Meister Olschowka todtgeschlagen und ins Wasser geworfen hätten. Den Rest der Gräueltat berichtete die kleine Marianne. Alle drei Mordgenossen wurden am 1. November in Beuthen zum Tode verurtheilt.
Quelle: Die Plauderstube. Eine Sonntagsausgabe zur Erheiterung für Stadt und Land. Beilage zum Landshuter Wochenblatt. 10. Jahrgang 1864, Landshut
Ein Kapitalfall
Untersuchung wider Dudek und Genossen
1. Der Auszüglersohn, Tagearbeiter Karl Dudek, 30 Jahre alt, nicht Soldat und unverheiratet;
2. dessen Schwester Franziska, verwitwete Schuhmacher Olschowka (Olszowka) geborne Dudek, 28 Jahre alt, Mutter eines fünfjährigen Sohnes;
3. beider Mutter, die verehelichte Auszügler Marianne Dudek, 60 Jahre alt, Mutter mehrerer Kinder;
sämtlich aus den Feldhäusern bei Nikolai im Kreise Pleß des Regierungsbezirks Oppeln, katholischen Glaubens und bisher nicht bestraft, sind durch Erkenntnis des Schwurgerichts zu Beuthen vom 27. Oktober 1864, und zwar des erstere wegen Mordes, die beiden letzteren, unter Freisprechung von der Anklage des Mordes, wegen Theilnahme am Morde zur Todesstrafe verurteilt worden.
1. Der Auszüglersohn, Tagearbeiter Karl Dudek, 30 Jahre alt, nicht Soldat und unverheiratet;
2. dessen Schwester Franziska, verwitwete Schuhmacher Olschowka (Olszowka) geborne Dudek, 28 Jahre alt, Mutter eines fünfjährigen Sohnes;
3. beider Mutter, die verehelichte Auszügler Marianne Dudek, 60 Jahre alt, Mutter mehrerer Kinder;
sämtlich aus den Feldhäusern bei Nikolai im Kreise Pleß des Regierungsbezirks Oppeln, katholischen Glaubens und bisher nicht bestraft, sind durch Erkenntnis des Schwurgerichts zu Beuthen vom 27. Oktober 1864, und zwar des erstere wegen Mordes, die beiden letzteren, unter Freisprechung von der Anklage des Mordes, wegen Theilnahme am Morde zur Todesstrafe verurteilt worden.
Der Schuhmacher Emanuel Olschowka (Olszowki) aus Nikolai heirathete am 29. Januar 1856 die Franziska Dudek, eine Tochter des ehemaligen Stellenbesitzers, jetzigen Auszüglers Joseph Dudek und dessen Ehefrau Marianna Dudek. Vor der Hochzeit schon hatte der Vater Joseph Dudek mittels Kaufvertrages vom 17./25. Januar 1856 an seinen künftigen Schwiegersohn das Miteigenthum seiner Stelle Nikolai Nr. 118, mit Ausnahme der dazu gehörigen Gebäude, zur ideellen Hälfte käuflich überlassen, und einen Theil des Kaufgeldes - 350 Rthlr. - als Mitgift seiner Tochter Franziska überwiesen.
Bereits am Tage der Hochzeit zeigte sich, dass die damals erst 17-18 Jahre alte Braut nicht aus Liebe zu ihrem Gatten die Ehe einging. Mehrere Hochzeitsgäste haben wahrgenommen, wie sie weinend in einer Kammer saß und nur nach vielem Zureden sich entschloß, in die Stube zu den Gästen zu gehen. Als demnächst Olschowki seine junge Frau mit sich nach Nikolai führen wollte, - die Hochzeit hatte in dem nahen Dorfe Kamionka stattgefunden - fand dieselbe unterwegs Gelegenheit, vom Wagen zu steigen und in das Haus ihrer Eltern zurückzukehren, war auch trotz des Zuredens eines ihr nachgeeilten Hochzeitsgastes nicht zur Umkehr zu bewegen. Sie musste am folgenden Tage von Olschowka abgeholt werden und folgte ihm auch hier nur widerstrebend auf die eindringlichen Ermahnungen mehrerer Freunde ihres Ehemannes.
Die Eheleute wohnten nunmehr in Nikolai bei der Mutter des Olschowka. Wie wenig zufrieden die junge Frau aber mit ihrem Loose war, ergiebt sich aus einigen Äußerungen, welche sie gegen den Wächter Brajer, einen Hausfreund ihres Ehemannes, fallen ließ, daß sie ihren Mann nicht leiden könne, weil er sehr stark schnupfe, und daß die Heirath nur das Werk ihrer Eltern sei. Olschowka wieder beklagte sich über seine Frau, dass sie bei ihm keine Ruhe habe und nur zu ihren Eltern ginge.
Wenige Wochen nach der Hochzeit zog er deshalb mit seiner Frau zu deren Eltern. Diese bewohnten mit ihrer aus mehreren Söhnen und Töchtern bestehenden Familie in den Nikolaier Feldhäusern - zerstreut um die Stadt her auf den Feldern erbauten Wohnungen - ein kleines, etwa eine Viertelmeile von Nikolai und 2 bis 300 Schritte von den Häusern ihrer nächsten Nachbarn entferntes Wohnhaus. Auch hier jedoch gestaltete sich das Verhältnis der Eheleute keineswegs freundlicher, vielmehr kam es zwischen ihnen sehr bald zu Zwistigkeiten und Thätlichkeiten, welche, nach der Aussage einer Schwägerin der verehelichten Olschowka, Katharina Dudek, zu schließen, von der Ehefrau durch unfreundliche Behandlung ihres Gatten provoziert wurden. Sie fand dabei einen Rückhalt an ihren Eltern, welche von Olschowka die Erwartung hegten, dass er auf der Stelle ein neues Haus erbauen würde, sich darin aber getäuscht sahen und nunmehr auch ihrerseits die Erbitterung ihrer Tochter gegen denselben zu theilen anfingen.
Etwa drei Monate nach der Hochzeit verließ Olschowka die Dudeksche Wohnung und seine Ehefrau, und kehrte allein zu seiner Mutter zurück. Als Grund hierfür gab er der Letzteren an, daß ihm seine Ehefrau einmal Etwas, wie gestoßenes Glas, ins Essen gethan, und daß er eines Tages, nachdem schon viel Streit und Unfriede gewesen sei, eingeschlossen worden sei, worauf sein Schwager Johann Dudek zugerufen ihm habe: "rette Dich, man will Dich todt machen!" Er sei in Folge dessen durch das Fenster entflohen.
Auch einem vertrauten Freunde, dem Schuhmacher Christ, theilte er mit, daß er seine Ehefrau verlassen habe, da er bei ihr seines Lebens nicht sicher sei.
Seitdem lebten die Eheleute von einander getrennt. Olschowka bei seiner Mutter in Nikolai, seine Ehefrau bei ihren Eltern. Es fehlte jedoch nicht an zahlreichen Berührungen des Ersteren mit der Dudekschen Familie, welche dazu beitrugen, die Erbitterung der letzteren gegen Olschowka bis zum höchsten und unversöhnlichen Hasse zu steigern. Die nächste Veranlassung dazu gab der erwähnte, über das Miteigenthum der Dudekschen Stelle geschlossene Kaufvertrag. Olschowka, wiewohl sonst von seinen näheren Bekannten als ein verträglicher, leidenschaftsloser Mann geschildert, schient diesen Vertrag doch geflissentlich als ein Mittel dazu benutzt zu haben, die Dudeksche Familie durch Prozesse zu chikaniren und in ihren Vermögensverhältnissen zu ruinieren. Ein Zuge wenigstens, der Stellenbesitzer Jakob Goretzki, hat von ihm eine dahin gehende Äußerung bekundet, und sein Verhalten läßt auf jene Absicht zurückschließen.
Er begann einige Monate nach der Trennung von seiner Ehefrau, im September 1856, mit einer Klage gegen den Dudek Vater, auf Übergabe des ihm verkauften Miteigenthums und gewann diesen Prozess in allen drei Instanzen. Demnächst erhob er bis zum Jahre 1862 noch, so viel ermittelt, in 11 verschiedenen Klagen Ansprüche gegen denselben, welche, wie die zahlreichen abweisenden Erkenntnisse zeigen, zum großen Theile unbegründet waren. Außerdem verdrängte er den Joseph Dudek aus dem Mitbesitze der zu seiner Stelle gehörigen Äcker, indem er dieselben im Jahre 1859 zur nothwenigen Subhastation Theilungs halber brachte und sie 1860 meistbietend zum alleinigen Eigenthume erstand.
Auch vor der Polizeibehörde in Nikolai wurden alljährlich viele Streitigkeiten zwischen Olschowka und den Mitgliedern der Familie Dudek wegen Feldbeschädigungen mit großer gegenseitiger Erbitterung verhandelt.
Die Dudeksche Familie andererseits gab ihrer Erbitterung gegen Olschowka weniger in Anstrengung von Prozessen - es sind deren nur 2 bis 3 ermittelt - als vielmehr dadurch Ausdruck, daß ihre Mitglieder ihn bei jeder Gelegenheit durch Schimpfworte schmähten, ja sogar zu thätlichen Mißhandlungen desselben schritten. Er bot ihnen hierzu oftmals Veranlassung dar, indem er fast täglich in der Nähe der Dudekschen Wohnung erschien, um sein Feld in Augenschein zunehmen, wobei er dann häufig Eingriffe der Dudeks in sein Eigenthumsrecht zu rügen und abzustellen vorfand. Nach dem einstimmigen Zeugnisse der Nachbarn nun wurde er, sobald er sich in der Nähe des Dudekschen Hauses blicken ließ, von dessen Bewohnern, selbst den kleinen Kindern, mit Schimpfworten belegt und oftmals thätlich angegriffen. Namentlich aber waren es drei Mitglieder der Familie, welche die heftigste Erbitterung gegen ihn zur Schau trugen: seine Ehefrau, deren erwachsener Bruder Karl und die Mutter, verehelichte Dudek. Oftmals und von zahlreichen Zeugen wurden diese gesehen, wie sie Steine nach Olschowka schleuderten, ihn zur Erde warfen und mit Knütteln, Hacken und anderen Werkzeugen auf ihn losschlugen; oftmals auch hat Olschowka dritten Personen seine zerschlagenen Gliedmaßen gezeigt und dabei erzählt, dass die drei Genannten ihn so zugerichtet hätten. Zuweilen arteten diese Mißhandlungen so weit aus, daß Olschowka sich genöthigt sah, um Hülfe zu rufen, und daß die Zeugen solcher Vorfälle befürchteten, er werde ums Leben gebracht werden. Daß ein solcher Erfolg auch nicht ganz außer der Absicht der Mißhandelnden gelegen haben kann, zeigt besonders folgender Vorfall:
Zum 26. Februar 1862 waren Karl Dudek und Olschowka zu einem Termine in einer Prozeßsache des Ersteren gegen den Letzteren auf Freigabe einer abgepfändeten Kuh gerichtlich vorgeladen. Am Abende vor diesem Termine befand sich Olschowka bis nach zehn Uhr beim Einlieger Gammon, welcher 300 Schritt vom Dudekschen Hause wohnt. Auf seinem Heimwege fand zwischen ihm und Karl Dudek eine Schlägerei statt, welche später von beiden Theilen denunzirt und als ein vom Andern ausgegangener mörderischer Anfall dargestellt wurde, so daß von einer weiteren Verfolgung Seitens der Staatsanwaltschaft, beim Mangel von Augenzeugen, Abstand genommen werden mußte. Nach den jetzt ermittelten Umständen ist indessen nicht zu bezweifeln, daß damals ein Angriff des Karl Dudek gegen seinen Schwager Olschowka in mörderischer Absicht vorgelegen hat. Olschowka hatte gleich nach dem fraglichen Vorfalle mehreren Personen übereinstimmend erzählt, daß er auf dem Heimwege plötzlich von Karl Dudek hinterrücks mit einem Knüppel zu Boden geschlagen worden sei, worauf sich derselbe auf ihn gestürzt und ihn durch Zusammendrehen des Halstuchs zu erwürgen versucht habe. Nur dem Zufalle, daß er den Daumen seines Angreifers zwischen die Zähne bekommen und festgehalten, habe er die Rettung seines Lebens zu verdanken.
Jetzt ist nun ermittelt worden, daß ein Zeuge, der Einlieger Mitula, an jenem Abende den Karl Dubek unter den Fenstern des Gammonschen Hauses, auf Olschowkas Weggang lauernd, getroffen hat; daß Karl Dudek demselben Zeugen schon vorher gesagt hatte: wen es nur vier Augen gäbe, so hätte der den Olschowka schon längst umgebracht, und daß derselbe endlich am Tage nach dem Vorfalle zu Hause erzählt hat, wie er am vergangenen Abende den Olschowka erwischt udn ihn umgebracht haben würde, wenn er von ihm nicht so sehr in den Finger gebissen worden wäre. Eine vierzehnjährige Schwester des Karl, Marianna Dudek, hat Letzteres bekundet.
Unter diesen Umständen begannen seine Mutter und seine Bekannten ernstlich für sein Leben zu fürchten. In ihm selbst war der Verdacht, daß er vor den Dudeks seines Lebens nicht sicher sei, noch durch folgenden früheren Vorfall bestärkt worden.
Im Jahre 1860 starb ein gewisser Dives, Wächter im Kesselhause einer Fabrik bei Nikolai, eines plötzlichen Todes. Am Abend hatte er noch gesund die Wache bezogen, am nächsten Morgen fand man ihn todt, anscheinend vom Schlage getroffen, im Kesselhause. Olschowka jedoch mochte an seinen natürlichen Tod nicht glauben. Er hatte nämlich mit dem Verstorbenen die Verabredung getroffen gehabt, dass er selbst für denselben in jeder Nacht die Wache übernehmen wolle, und dies war zur Kenntnis der Dubekschen Familie gelangt, nicht aber die spätere Abänderung dieses Planes. Er glaube nun, und sprach dies offen aus, Dives sei von Mitgliedern der Dubekschen Familie während der Nacht umgebracht worden, der Mord aber habe eigentlich ihm gegolten. - Gerüchte dieser Art sind damals auch in Umlauf gekommen; die angestellten Ermittlungen waren jedoch ohne Erfolg.
Wenn nun dem Olschowka, wie von verschiedenen Seiten geschah, zugeredet wurde, sich mit seiner Ehefrau auszusöhnen und zu ihr zu ziehen, so zeigte er sich zu dem Ersteren zwar stets geneigt, das Letztere aber weigerte er entschieden mit dem Bemerken, daß ihm im Dubekschen Hause das Ärgste bevorstehe. Wohlmeinende Bekannte riethen ihm auch, damit er die gefährlichen Berührungen mit den Dudeks vermeide, sein Feld zu verkaufen. Er lehnte dies aber fortwährend mit dem Bemerken ab, wie er noch hoffe, sich mit seiner Ehefrau, wenn erst deren Mutter todt wäre, auszusöhnen und dann mit ihr gemeinsam die Stelle zu bewirthschaften. In der That muß angenommen werden, daß er zu seiner Ehefrau, trotz aller gemachten trüben Erfahrungen, eine wahre und innige Zuneigung bewahrt hatte. Niemals hat man ihn über dieselbe Schlechtes nachreden hören; im Gegentheile suchte er dieselbe gegen bösen Leumund stets zu verteidigen. Dieselbe unterhielt zwar, wie sie selbst zugestanden, nachdem ihr Ehemann sich von ihr getrennt hatte, längere Zeit, unter den Augen ihrer Mutter, einen ehebrecherischen Umgang mit dem Löffelschmidt Schmarloch; auch gebar sie einen jetzt fünfjährigen Knaben, von welchem sie selbst angegeben hat, dass er nicht von ihrem Ehemanne, sondern von einem verstorbenen Rechtsanwalt Richter, dem sie auf das Zureden ihrer Mutter den Beischlaf gestattet, erzeugt sei. Alle diese Fehltritte aber wollte Olschowka, wie er zu dem Schuhmacher Götze und dem Einlieger Thorz geäußert hat, ihr gern verzeihen, wenn sie sich nur entschließen könnte, zu ihm zu ziehen und wieder mit ihm zu leben. Seine mehrfachen Aussöhnungsversuche scheiterten jedoch theils an dem Widerwillen seiner Ehefrau, theils an dem Einflusse ihrer Mutter über dieselbe, welche ihrer Tochter, wie die erwähnte Marianna Dudek bekundet hat, stets zuredete, sich mit ihrem Ehemanne nicht auszusöhnen.
Anmerkung: Die Schlesischen Provinzialblätter berichten im Januar 1863 vom Tode eines Rechtsanwaltes Richter in Nikolai.
Nachdem nun im Frühjahr 1864 die eingewurzelte Erbitterung der verehelichten Olschowka gegen deren Ehemann noch einmal heftig zu Tage getreten war, schien endlich eine Versöhnung zwischen den Eheleuten sich anzubahnen.
Die verehelichte Olschowka hatte nämlich im Frühjahr 1964 auf dem Felde ihres Ehemannes, welches in Parzellen an den Schuhmacher Manitzel, den Einlieger Berger und den Einlieger Klima verpachtet war, Kartoffeln gelegt, und wurde deshalb von diesen Pächtern wegen Besitzstörung verklagt. Zur Verhandlung dieser Prozesse standen zu Anfang Mai vor Gericht zwei Termine an, in welchen auch Olschowka, als gesetzlicher Beistand seiner Ehefrau geladen, erschien, jedoch gegen dieselbe Partei nahm. Es kam dabei zu den heftigsten Wortstreitigkeiten zwischen den Eheleuten, so daß Olschowka zur Herstellung der Ruhe aus dem Terminzimmer entfernt werden mußte. In dem zweiten dieser Termine, den 13. Mai, gelang es jedoch dem Richter den Olschowka zu einem seiner Ehefrau günstigen Vergleiche zu bewegen, nach welchem die Pächter gegen Entschädigung ihr Pachtanrecht aufgaben. Anscheinend versöhnlich gestimmt entfernten sich die Ehegatten.
Seiner Mutter erzählte Olschowka nach diesem Termine unter Zeichen der Freude, seine Ehefrau habe ihm erklärt, wieder mit ihm leben zu wollen, und obwohl er noch dem Richter erklärt hatte, er könne nicht zu seiner Ehefrau zurückkehren, da er in ihrer Wohnung seines Lebens nicht sicher sei: so suchte er dieselbe doch nun bei jeder Gelegenheit außerhalb ihrer Wohnung zu sprechen. Sie zeigte sich jetzt, namentlich seit Pfingsten, dem 15. Mai, zu ihm so freundlich, wie früher abstoßend, ließ sich von ihm umarmen und küssen, und wenn sie ihn in der Nähe ihres Hauses sah, ging sie zu ihm heraus und sprch mit ihm. Am 19. Mai, dem Nikolaier Jahrmarkte, ging sie mit ihm zusammen, und nahm verschiedene Sachen zum Geschenke von ihm an, und am 22. Mai ließ sie sich in Gegenwart ihrer Familie in der Schänke des Aaron Wechselmann von ihm mit Branntwein traktieren. Abends hat sie fast zwei Stunden unweit ihres Hauses mit ihm in vertraulicher Stellung zugebracht, und ihm sogar, wie sie zugestanden hat, den Beischlaf wiedergestattet. Allgemein sprachen die Nachbarn von der wunderbaren Aussöhnung der Eheleute. Einige freilich zweifelten an der Aufrichtigkeit der mit der Ehefrau vorgegangenen Umwandlung, und vermutheten dahinter nur eine List, um Olschowka in das Haus und damit in den Tod zu locken. Daß diese Vermuthung wohlbegründet war, sollte die Folge zeigen.
Am Montage, den 23. Mai 1864, hatte Olschowka den Tag über in der Nikolaier Papierfabrik, wie gewöhnlich, gearbeitet. Etwa um 6 Uhr Abends kam er nach Hause, verlangte hastig von seiner Mutter das Abendbrod, wartete dasselbe jedoch nicht ab und verließ seiner Wohnung, um, wie er seiner Mutter angab, nach seinem Felde zu gehen. Etwa um 17 Uhr trat er bei dem Feldhäusler Woitek Wrobel, der wenige hundert Schritte vom Dubekschen Hause wohnt, ein, und verließ eine Viertelstunde später mit diesem das Haus. Er nahm seinen Weg nach dem Dubekschen Hause. In der Nähe des letzteren hat ihn dann noch der Feldhäusler Johann Mandeki gesehen und mit ihm gesprochen. Gegen 8 Uhr Abends sah die verehelichte Häusler Berger, wie er an dem vor dem Dubekschen Hause befindlichen Brunnen mit seiner Ehefrau, welche den Weg von Petrowitz herkam, zusammentraf und mit ihr sprach. Die Zeugin wurde jedoch bald durch den beginnenden Regen verscheucht.
Anmerkung: Mit der Papierfabrik ist zweifellos die 1862 von Carl Gustav Dittrich gegründete, an der Mokrauer Chausee gelegene Fabrik gemeint. Hergestellt wurden hier in den 1860er Jahren vor allem Gelbstrohpapier, Stroh- und Schrenz-Pappen. Die Ausstattung umfasste einen Dampfkessel und eine Dampfmaschine von 12 PS; 10-12 Mitarbeiter waren hier tätig.
Seitdem ist Olschowka nicht mehr lebend gesehen worden. Seine Mutter, durch sein mehrtägiges Ausbleiben um so mehr besorgt, als ihr Sohn sonst nie über Nacht wegblieb, erstattete am 26. Mai der Polizeibehörde von seinem Verschwinden Anzeige ab. Jetzt erinnerte man sich allgemein der langjährigen Feindschaft der Dudekschen Familie gegen den Verschwundenen, und es regte sich der Verdacht, daß er am Abende des 23. Mai von seiner Ehefrau in das Haus gelockt und dort ermordet worden sein möge.
Die erste polizeiliche Recherche im Dudekschen Hause, am 26. Mai, ergab nicht die geringste Spur des Verbrechens. Auch die am 27. Mai vorgenommene gerichtliche Haussuchung ergab objektiv wenig Verdächtiges; die Familie beim Übertünchen der Lehmwände der einzigen Wohnstube des Hauses angetroffen; der ungedielte Fußboden zeigte einige anscheinend frisch abgefratzte (=abgeriebene) Stellen, und an der Ofenbank wie an einem Bette, fanden sich einige geringe Blutspuren, welche jedoch zum Theil älteren Ursprungs zu sein schienen. Verdächtig jedoch war zunächst das Benehmen der vierzehnjährigen Marianna Dudek, einer Schwester der verehelichten Olschowka. Diese wurde von der Gerichtsdeputation unterwegs angetroffen, und zeigte sich, nach dem Verbleib des Olschowka befragt, sehr verlegen und suchte zu entkommen.
Als demnächst im Hause angelangt der Richter den vierjährigen Sohn der Olschowka, Franz, auszufragen begann, suchten die Mitglieder der Dudekschen Familie den Knaben an sich zu locken. Derselbe, welcher den Eindruck eines verständigen Kindes machte, erzählte, daß am vergangenen Montag Abend, während er im Bette gelegen, Olschowka in der Stube gewesen, von Karl Dudek überfallen und geprügelt, schließlich mehrmals mit einem Äxtchen geschlagen worden sei, so daß er todt zur Erde gefallen, und daß auch seine Mutter und Großmutter den Olschowka geschlagen hätten. Danach sei Olschowka von den Dreien aus dem Hause gebracht und in ein Loch gefahren worden. - Als die verehelichte Dubek von dieser Erzählung des Knaben hörte, verlor sie plötzlich ihre bisher zur Schau getragene Unbefangenheit, wurde leichenblaß und lief keuchend umher.
Es wurde deshalb zur Verhaftung der verehelichten Dubek und verehelichten Olschowka geschritten und auch die Verhaftung des nicht anwesenden Karl Dubek veranlaßt. Die vierzehnjährige Marianna Dudek, welche am Abende des 23. Mai mit im Hause gewesen war, wurde zwar gleichfalls verhaftet; sie ist jedoch später, da sich ihre Nichtbetheiligung herausgestellt hat, freigelassen und die Untersuchung gegen sie eingestellt worden.
Bis zum 30. Mai blieben alle Nachsuchungen nach dem verschwundenen Olschowka ebenso vergeblich, wie die Bemühungen, einen der Verhafteten zum Geständnis zu bringen. An diesem Tage endlich gestand die verehelichte Olschowka, in Folge einer wahrheitswidrigen Mittheilung des Gefängnisinspektors, Aktuar Kleinert, wonach ihr Bruder bereits geständig sein sollte, ein: daß ihr Ehemann am Abend des 23. Mai in der Dubekschen Wohnstube von ihrem Bruder Karl und ihrer Mutter erschlagen worden und daß sein Leichnam nach dem, von ihrem Hause etwa 1000 Schritt entfernten Lauterbachschen Teiche gefahren und dort versenkt worden sei.
Bei der sofort unter Führung der verehelichten Olschowka angestellten Nachsuchung wurde auch an der von ihr bezeichneten Stelle, zwei Schritt vom Ufer und etwa zwei Fuß unter dem seichten Wasser liegend der entseelte, noch vollkommen wohlerhaltene Körper des Olschowka - als solcher von allen vier Verhafteten und vom Richter rekognoszirt - aufgefunden.
Die Obduktion und Sektion der Leiche ließ objektiv keinem Zweifel darüber Raum, daß Olschowka gewaltsam ums Leben gekommen und bereits todt in das Wasser versenkt worden war.
Schon die Besichtigung ergab - und auch die Ärzte haben sich dahin geäußert - daß seinem Tode eine komplizirte und länger andauernde Mißhandlung vorangegangen sein mußte. Abgesehen davon, daß aus dem rechten Ohre der Leiche bedeutender Blutausfluß stattfand, zeigten sich an den verschiedensten Theilen des Körpers rothe, sugillierte Flecke, unbedeutendere dergleichen je zwei an beiden Armen, vier am Brustkasten, eine am linken Hüftbeinkamme, je eine an der inneren Fläche beider Kniee, eine an der Kante des linken Schienbeins, von größerer Bedeutung dagegen eine bis in die Muskulatur dringende Sugillation des ganzen linken Oberarms an der äußeren Fläche; ferner am Rückgrat vom letzten Halswirbel herab bis zum letzten Brustwirbel zu beiden Seiten hin eine durch die Muskulatur bis auf die Knochen dringende Blutunterlaufung; eine desgleichen fast von dem Umfang eines Handtellers links in der Gegend der neunten bis zwölften Rippe, nahe dem Rückgrat, komplizirt mit einem Bruche der zwölften Rippe. Aus dem hier gemachten Einschnitte floß eine sehr bedeutende Quantität Blut, ohne daß sich jedoch ein Durchgangspunkt in die Brusthöhle ermitteln ließ.
Die innere Besichtigung ergab an auffälligen Erscheinungen, bei Unverletztheit des Schädelgewölbes und der Organe des Halses, eine Blutüberfüllung der äußeren Blutgefäße des Kopfes, sowie des Gehirns und der Blutleiter an der Schädelgrundfläche; ferner eine lebhafte Röthung der ganzen inneren Fläche des Rückenmarkkanals und Spuren von Blutanhäufung an ihrer Wandung. In der Gegend des vierten bis sechsten Rückenwirbels war das Rückenmark mit einer Lage geronnenen Bluts in der Dicke einer Linie umhüllt, und eine ähnliche Erscheinung zeigte sich in der Gegend des zwölften Rückenwirbels.
Dem entsprechend waren die großen Blutgefäße der Brusthöhle, namentlich das Herz und der Herzbeutel, auffallend blutleer.
Die Gerichtsärzte gaben danach ihr vorläufiges Gutachten dahin ab: daß Olschowka an einer Rückenmark-Erschütterung gestorben, und daß diese die hinreichende Todesursache gewesen sei.
Sie vervollständigten dieses Urtheil in dem wissenschaftlich und logisch motivirten Obduktionsberichte dahin: daß diese Rückenmark-Erschütterung durch äußere Einwirkung einer sehr bedeutende Gewalt, durch Erschütterung und Quetschung auf die ganze Länge der Wirbelsäule, wie z.B. Schläge mit einem Beile, hervorgerufen sei; sie fügten auch als möglich und wahrscheinlich zu: daß der Tod durch eine plötzliche Lähmung der Lungen als Folge mehrerer, gegen die Brust gefährten Beilschläge beschleunigt worden sein könne.
Nach dem Abschlusse einer umfangreichen Voruntersuchung wurden:
1) Karl Dudek wegen Mordes des Olschowka,
2) Franziska, verwitwete Olschowka, und
3) Marianna, verehelichte Auszügler Dubek, wegen Theilnahme an diesem Morde,
in Anklagestand versetzt. Die Sache kam am 26. und 27. Oktober 1864 vor dem Schwurgericht zu Beuthen zur Verhandlung, nach deren Beendigung die Geschworenen mit absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklärten:
1) Den Karl Dudek:
in der Nacht vom23. zum 24. Mai 1864 zu Nikolai den Schuhmacher Emanuel Olschowka ebendaher vorsätzlich und mit Überlegung getödtet zu haben;
2) die Franziska, verwitwete Olschowka:
a) den Karl Dudek zur Begehung des zu 1. gedachten Verbrechens durch Aufforderung, Überregung und Versprechen angereizt, verleitet und bestimmt zu haben;
b) demselben zur Begehung des Verbrechens Anleitung gegeben zu haben;
c) demselben ein Werkzeug, welches zur That gedient hat, wissend, dass es zur That dienen sollte, verschafft zu haben;
d) demselben in den Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert und vollendet haben, wissentlich Hülfe geleistet zu haben;
3) die Marianna, verehelichte Auszügler Dudek:
a) den Karl Dudek zur Begehung des zu 1. gedachten Verbrechens durch Aufforderung, Überredung und Versprechen angereizt, verleitet und bestimmt zu haben;
b) demselben in den Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert und vollendet haben, wissentlich Hülfe geleistet zu haben.
1) Karl Dudek wegen Mordes des Olschowka,
2) Franziska, verwitwete Olschowka, und
3) Marianna, verehelichte Auszügler Dubek, wegen Theilnahme an diesem Morde,
in Anklagestand versetzt. Die Sache kam am 26. und 27. Oktober 1864 vor dem Schwurgericht zu Beuthen zur Verhandlung, nach deren Beendigung die Geschworenen mit absoluter Stimmenmehrheit für schuldig erklärten:
1) Den Karl Dudek:
in der Nacht vom23. zum 24. Mai 1864 zu Nikolai den Schuhmacher Emanuel Olschowka ebendaher vorsätzlich und mit Überlegung getödtet zu haben;
2) die Franziska, verwitwete Olschowka:
a) den Karl Dudek zur Begehung des zu 1. gedachten Verbrechens durch Aufforderung, Überregung und Versprechen angereizt, verleitet und bestimmt zu haben;
b) demselben zur Begehung des Verbrechens Anleitung gegeben zu haben;
c) demselben ein Werkzeug, welches zur That gedient hat, wissend, dass es zur That dienen sollte, verschafft zu haben;
d) demselben in den Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert und vollendet haben, wissentlich Hülfe geleistet zu haben;
3) die Marianna, verehelichte Auszügler Dudek:
a) den Karl Dudek zur Begehung des zu 1. gedachten Verbrechens durch Aufforderung, Überredung und Versprechen angereizt, verleitet und bestimmt zu haben;
b) demselben in den Handlungen, welche die That vorbereitet, erleichtert und vollendet haben, wissentlich Hülfe geleistet zu haben.
Auch wurde durch das Verdikt der Geschworenen festgestellt, daß die Hülfsleistung der Marianna Dudek zu 3.b. eine wesentliche gewesen sei.
Die den Geschworenen auf Antrag der Staatsanswaltschaft principaliter vorgelegte Frage: ob die verwitwete Olschowka und verehelichte Dudek den Olschowka in Gemeinschaft mit Anderen vorsätzlich und mit Überlegung getödtet hätten, ist von ihnen verneint worden.
Alle drei Verurtheilte haben nach anfänglichem Leugnen einräumen müssen, daß Olschowka am späten Abende des 23. Mai 1864 in der Dudekschen Wohnstube gewesen und dort von Karl Dudek mit einem Beile erschlagen worden ist. Ein rückhaltloses Geständnis des Mordes hat jedoch nur Karl Dudek abgelegt, wogegen die verwittwete Olschowka und die verehelichte Dudek ihre Theilnahme geleugnet haben. In der mündlichen Verhandlung vor den Geschworenen hat sodann auch Karl Dudek seine früheren Angaben zum Theil widerrufen und sich des Mordes nicht schuldig bekannt.
Was nun zunächst
I. Karl Dudek, den Thäter, betrifft, so stellte derselbe anfänglich bei seinen polizeilichen Vernehmungen jede Wissenschaft über den Verbleib des verschwunenen Olschowka in Abrede. Nachdem jedoch am 30. Mai seine Schwester Franziska den Leichnam nachgewiesen und er zu demselben geführt worden war, trat er noch am nämlichen Tage mit einem unumwundenen Geständnisse hervor, welchem er mit geringfügigen Ergänzungen und Modifikationen während des ganzen Laufs der Voruntersuchung bis zur mündlichen Verhandlung treu geblieben ist. Der wesentliche Inhalt desselben ist folgender
I. Karl Dudek, den Thäter, betrifft, so stellte derselbe anfänglich bei seinen polizeilichen Vernehmungen jede Wissenschaft über den Verbleib des verschwunenen Olschowka in Abrede. Nachdem jedoch am 30. Mai seine Schwester Franziska den Leichnam nachgewiesen und er zu demselben geführt worden war, trat er noch am nämlichen Tage mit einem unumwundenen Geständnisse hervor, welchem er mit geringfügigen Ergänzungen und Modifikationen während des ganzen Laufs der Voruntersuchung bis zur mündlichen Verhandlung treu geblieben ist. Der wesentliche Inhalt desselben ist folgender
Schon mehrere Wochen vor dem 23. Mai sei es zwischen ihm und seiner Mutter und Schwester eine ausgemachte und besprochene Sache gewesen, daaß Olschowka von ihnen ums Leben gebracht werden müsse. Die erste Anregung hierzu sein von seiner Schwester Franziska ausgegangen. Dieselbe habe nämlich, als sie die erste gerichtliche Vorladung zur Auslassung auf die Besitzstörungsklagen der Olschowkaschen Feldpächter erhalten, sich hierüber sehr ungehalten gezeigt und zu ihm geäußert:
Sieh nur, er hat früher mit meinen Eltern Prozesse geführt, dazu habe ich Nichts gesagt; jetzt habe ich seinetwegen Prozesse. Was das für ein Lump ist, ich kann mit ihm doch nicht leben. Es muß einmal ein Ende mit ihm geschehen; wenn wir ihn erwischen, so müssen wir ihn umbringen.
Seine Mutter habe hierauf ebenfalls erklärt:
es wäre gut, wenn sie den Olschowka, diesen Schweinhund, umbrächten, und er habe diese Ansicht getheilt.
es wäre gut, wenn sie den Olschowka, diesen Schweinhund, umbrächten, und er habe diese Ansicht getheilt.
Diese Reden hätten sich stets wiederholt, wenn seine Schwester eine neue Prozeßvorladung bekommen habe, und so sei es einige Tage vor dem 23. Mai unter ihnen Dreien zu dem festen, allseitig verabredeten Entschlusse gekommen: sie wollten den Olschowka, wenn sie ihn in ihrer Wohnung erwischen sollten, umbringen.
Am Sonntage, dem 22. Mai Nachmittags, seien sie sodann mit Olschowka in der Aaron Wechselmannschen Schänke zusammengetroffen, wo Olschowka seine Ehefrau mit Branntwein traktirt habe. Nachdem sie von dort gegen Abend nach Hause zurückgekehrt, habe sich Olschowka in der Nähe des Hauses blicken lassen. Sie alle drei hätten nun, obwohl sein Vater zu Hause gewesen, den Plan gefaßt, ihr Opfer sofort in das Haus zu locken und umzubringen. Er sei von seiner Mutter und Schwester zur Ausführung der That angereizt und bestimmt worden. Die Erstere habe ihm nämlich gesagt:
Wenn Olschowka todt sei, würden nicht nur alle Prozesse aufhören, sondern sie würde denselben auch beerben und ihm zum Lohne einen Theil der Erbschaft abtreten.
Wenn Olschowka todt sei, würden nicht nur alle Prozesse aufhören, sondern sie würde denselben auch beerben und ihm zum Lohne einen Theil der Erbschaft abtreten.
Seine Mutter aber habe geäußert:
Wir haben durch den Olschowka fast schon 900 Thaler verloren, weil er mit der Stelle schlecht wirtschaftet. Der Kerl ist doch schon mehr in der Hölle, als auf der Erde, und wenn wir ihn umbringen, so haben wir keine Sünde und kommen noch zu unserem Eigenthum. Wir theilen das Eigenthum des Erschlagenen und gehen dann zur Beichte.
Wir haben durch den Olschowka fast schon 900 Thaler verloren, weil er mit der Stelle schlecht wirtschaftet. Der Kerl ist doch schon mehr in der Hölle, als auf der Erde, und wenn wir ihn umbringen, so haben wir keine Sünde und kommen noch zu unserem Eigenthum. Wir theilen das Eigenthum des Erschlagenen und gehen dann zur Beichte.
Hierauf sei seine Schwester zu ihrem Ehemanne hinausgegangen, um ihn in das Haus zu locken. Sie sei jedoch nach Verlauf einer Stunde ohne Olschowka zurückgekehrt, und habe erzählt, derselbe habe nicht eintreten wollen, ihr jedoch versprochen, am nächsten Abende nach Beendigung seiner Tagschicht in der Papierfabrik zu ihr zu kommen.
Sie drei hätten nun zur Ausführung ihres Vorhabens den nächsten Abend bestimmt, und seine Schwester hätte folgenden Plan entworfen:
Er selbst solle wie gewöhnlich an seine Arbeit zur Eisenbahn bei Petrowitz gehen, aber nicht, wie er der großen Entfernung wegen gewöhnlich gepflegt, in Petrowitz nächtigen, sondern am Abende nach Hause zurückkkehren. Die erwachsene Schwester Julie würde dann, ihrer Gewohnheit nach, außerhalb an ihrem Arbeitsorte über Nacht sein, der Vater aber solle bei einer Hochzeit in Ochojetz (=ein Ortsteil von Petrowitz) zurückgelassen werden. Sie selbst wolle diese Hochzeit gleichfalls besuchen, jedoch unter dem Vorwande, daß in ihrem Hause nur die Kinder zurückgeblieben seien, zeitig am Abend zurückkehren. Der Mord sollte dann von ihnen dreien durch Erwürgen des Olschowka ausgeführt und der Leichnam nachher aufgehängt werden, als wenn er sich selbst das Leben genommen hätte.
Dieser Plan sei von ihm und seiner Mutter gebilligt und am folgenden Morgen nochmals durchgesprochen worden.
Demgemäß sei er am 23. Mai zur Arbeit gegangen. Als er, Abends egen 8 Uhr zurückgekehrt, sich in den Hausflur geschlichen, habe er bereits den Olschowka in der Wohnstube mit seiner Ehefrau sprechen hören. Bald darauf sei die Letztere aus der Stube gekommen, um die Kühe zu melken. Sie habe zu ihm gesagt: wir haben ihn schon sicher, Du gehst aber nicht eher hinein, als bis ich die Kühe ausgemolken. Auch habe sie ihm einen Strick gegeben, um Olschowka damit zu erdrosseln.
Er selbst sei nun in seinem Vorhaben wankend, von seiner Schwester aber mit den Worten überredet worden:
bringen wir ihn nur heut um, sonst haben wir keine Ruhe.
bringen wir ihn nur heut um, sonst haben wir keine Ruhe.
Darauf sei er auch fest entschlossen gewesen, den Mord auszuführen, habe aber der größeren Sicherheit wegen gerathen, damit bis zur elften Stunde zu warten. Seine Schwester sei hiermit einverstanden gewesen und nunmehr zu ihrem Ehemanne in das Wohnzimmer zurückgekehrt.
Er selbst habe im dunklen Hausflur die elfte Stunde abgewartet und inzwischen den Strick mit einer Schlinge präparirt.
Bei seinem Eintritte in das, durch glimmende Kohlen vom Kamin aus nur spärlich erleuchtete Zimmer seien darin anwesend gewesen: seine Mutter, welche halb entkleidet auf dem Bette gelegen und geschlafen habe; seine Schwester Franziska und deren Ehemann Olschowka, beide auf der Erde auf untergebreitetem Stroh sitzen; endlich seine vierzehnjährige Schwester Marianna und der vierjährige Knabe Franz, beide in einem anderen Bette schlafend.
Sofort sei seine Schwester aufgesprungen und habe die Mutter geweckt, welche Letztere auch sogleich aufgestanden sei.
Den weiteren Hergang beschreibt er folgendermaßen:
Wir alle drei sprangen auf Olschowka los. Ich warf ihm die vorher präparirte Schlinge um den Hals. Er sprang indeß rasch auf und war auch noch im Stande, den Strick von sich abzustreifen. Olschowka schlug auch mit der Hand ein Fenster ein, und wollte uns entfliehen. Ich erfaßte ihn indeß... und war ihn mit Hülfe meiner Mutter und meiner Schwester zu Boden. Wir zerrten ihn mit Gewalt in die Mitte der Stube und setzten uns auf ihn... MIt den Händen erfaßten wir ihn am Halse und würgten ihn wohl eine Stunde lang. Wir hätten ihn gern mit dem Stricke, den er von sich geworfen, erdrosselt, vermochten ihn aber in der finsteren Stube nicht wieder aufzufinden.
Trotzdem, daß wir den Olschowka so lange geschwächt hatten, merkten wir doch, daß er uns noch entrinnen könne, wenn wir nicht andre Mittel ausfindig machten, mit denen er sicher ums Leben gebracht werden könne. Ich rief deshalb: gebt mir eine Axt. Gleich darauf fühlte ich, daß mir eine der Frauen das hier zu Gericht gebrachte Beil in die Hand drückte. MIt dem Kopfe des Beils schlug ich nun den auf der Erde liegenden Olschowka zwei Mal auf den Rücken. Er war in Folge dieser Schläge aufgesprungen und hatte... mir sogar das Beil entrissen, und nun befürchtete ich für unser eigenes Leben... Ich erfaßte deshalb seine Oberarme und rief den Frauen zu: entreißt ihm doch das Beil, was ihnen auch gelang. In demselben Augenblicke wurde mir von einer der Frauen das Beil wieder in die Hand gedrückt. Ich versetzte dem Olschowka damit - abermals mit der stumpfen Seite - einen Hieb aufs rechte Knie, um ihn so zu Falle zu bringen. Er stürzte jedoch erst zu Boden, als ich ihm zum dritten Male noch einen Schlag auf den Rücken versetzte. Darauf versetzte ich ihm noch zwei Schläge mit dem Kopfe des Beils auf die Brust, und merkte sofort, daß ihn diese beiden Schläge tödtlich getroffen hätten. Denn er fing danach sofort an zu röcheln und war auch nicht mehr im Stande, uns anzugreifen. Zur größeren Sicherheit holten wir indeß jetzt einen anderen Strick herbei... und schlagen ihm denselben um den Hals. Ein Ende erfaßte ich, das andere die beiden Frauen, und so an dem Stricke nach entgegengesetzten Seiten ziehend, warteten wir den letzten Athemzug ab.
Demnächst, so erzählt Karl Dudek weiter, habe er sein Abendbrod verzehrt und mit seinen Mitschuldigen berathen, was mit der Leiche anzufangen sei, da ihr ursprünglicher Plan, dieselbe aufzuhängen, durch die sichtbaren Verletzungen unmöglich geworden sei. Sie hätten beschlossen, die Leiche in den Lauterbachschen Teich zu schaffen und dies auch nach kurzer Ruhe ausgeführt, indem sie dieselbe gemeinschaftlich auf eine Radwer (Karre) geschafft und so nach jenem Teiche gefahren hätten. Die Mutter sei als Wache vorangegangen, er und seine Schwester hätten abwechselnd die Karre gefahren. Der Körper sei von ihnen da, wo er später gefunden, versenkt worden.
Später hat Karl Dudek einzelne Abschnitte des lange Kampfes, so wie die Hülfsleistungen seiner Mutter und Schwester noch genauer beschrieben. Namentlich sollen die beiden Frauen beim Zurückziehen des Olschowka vom Fenster dadurch behülflich gewesen sein, daß seine Schwester ihn am Kragen erfaßt, seine Mutter aber ihm die Füße zusammengedrückt habe, so daß er niedergestürzt sei; beide Frauen sollen ihn sodann, als sie ihm das dem Olschowka entrissene Beil in die Hand gegeben, durch den Zuruf angefeuert haben: hau und schlag zu, bis Du ihn todt schlägst.
In dem entscheidenden Momente edlich, wo er den Olschowka durch einen Schlag mit dem Beile zu Falle gebracht, sollen die Frauen seinen Gegner bei den Beinen fest halten haben.
Während des heftigen Kampfes - so erzählte Karl Dudek weiter - seien sie of gegen die Lehmwand der Stube geschlagen, so daß von derselben an vielen Stellen der Putz abgefallen sei; und das von ihm bei dem Vorfalle getragene Hemd sei ihm an der Brust von Olschowka zerrissen worden.
Seine Schwester Marianna habe während der That unbetheiligt im Bette gelegen und sich erst erhoben, als Olschowka bereits todt an der Erde gelegen.
Als Motiv für seine That bezeichnet er hauptsächlich die Überredung und die Versprechungen seiner Mutter und Schwester und die langjährige Feindschaft zwischen seiner Familie und Olschowka, so wie die Rache dafür, daß der Letztere seinen Vater von der Stelle verdrängt und dadurch veranlaßt habe, daß er, ein Stellenbesitzerssohn, sich jetzt als Tagelöhner nähren müsse.
Übrigens, so gab er an, sei die That von ihm und seiner Schwester mit der kühlsten Überlegung verübt worden, während seine Mutter anscheinend etwas angetrunken, jedoch vollkommen ihrer Sinne mächtig gewesen sei.
Dieses Geständnis, in welchem Karl Dudek zunächst sich selbst der vorsätzlichen und überlegten Tödtung seines Schwagers Olschowka bezüchtigt, ist insoweit ein vollständig überzeugendes Beweismittel. Dasselbe ist von ihm, wie er am Schlusse seiner ersten Vernehmung am 30. Mai selbst erklärt, mit dem klaren Bewußtsein, daß er durch seine That das Leben verwirkt habe, abgelegt worden. Zwar ist er in der mündlichen Verhandlung vor den Geschworenen zum Theil von demselben abgewichen, indem er hier die That als ohne Vorsatz und Überlegung, und ohne vorherige Verabredung verübt darzustellen versuchte. Seine desfallsigen Angaben sind indessen in sich vollkommen unglaubwürdig und zum Theil durch die sonstigen Ermittlungen widerlegt. Als Grund dafür, daß er sich früher des Mordes fälschlich bezüchtigt habe, vermochte er nur seine, in Folge des Würgens von Seiten des Olschowka angeblich eingetretene Dummheit, und Mißhandlungen und Drohungen Seitens der Sicherheitsbeamten und Gerichtspersonen anzugeben, Behauptungen, welche an sich schon seine genügende Motivirung des Widerrufs seiner Geständnisse enthalten, und von denen die letzte durch die eidliche Vernehmung der bei seinen Geständnissen thätig gewesenen Beamten widerlegt worden ist.
Jedenfalls ist dieser Widerruf eine Folge der Einwirkung der Mitschuldigen auf Karl Dudek, indem es sich herausgestellt hat, daß die drei Verurtheilten sich während der Voruntersuchung durch die Wand ihrer Gefängnisse mit einander haben besprechen können.
Nachdem ihm der von den Geschworenen gefällte Schuldspruch eröffnet worden war, hat Karl Dudek denn auch sein früheres Geständnis wieder aufgenommen, indem er, wie früher, zu seiner Entschuldigung wieder die Überredung seiner Mutter und Schwester anführte.
An der Glaubwürdigkeit der früheren Geständnisse des Karl Dudek ist hiernach umsoweniger zu zweifeln, als dieselben durch die sonstigen Ermittlungen in keinem Punkte widerlegt, vielmehr in vielen Stücken bewahrheitet worden sind.
In dieser Beziehung ist zunächst
a) die vollständige Übereinstimmung hervorzuheen, in welcher seine Angaben über den Hergang der That selbst mit dem objektiven Befunde, sowohl an der Leiche des Olschowka, wie in der Dudekschen Wohnung stehen.
a) die vollständige Übereinstimmung hervorzuheen, in welcher seine Angaben über den Hergang der That selbst mit dem objektiven Befunde, sowohl an der Leiche des Olschowka, wie in der Dudekschen Wohnung stehen.
Der Fundort, die Lage und Bekleidung des Leichnams entsprachen den desfallsigen Angaben des Geständnisses; ebenso die an der Leiche selbst vorgefundenen Verletzungen, wobei hier nur noch zu bemerken bleibt, daß das endliche Zuschnüren des Halses, nach dem Gutachten der Ärzte, beim früheren Vorhandensein einer Rückenmark-Erschütterung und Lungenlähmung als vollkommen ausreichender Todesursachen, ohne wesentlichen Einfluß auf das Lebensende gewesen ist, mithin auch nicht geeignet war, die beim Tode durch Erdrosselung wahrnehmbaren Reaktionserscheinungen hervorzurufen.
Den Befund in der Dudekschen Wohnung betreffend, so ist dieselbe nicht nur am 26. Mai polizeilich und am 27. Mai gerichtlich untersucht, sondern noch später mehrfach zur Ermittelung von Beweisen in Augenschein genommen worden. Das einzeln stehende, etwa 200-250 Schritt von den nächsten Nachbarhäusern entfernte Wohnhaus enthält unter demselben Dache einen Stall, einen Hausflug, eine Wohnstube und neben der letzteren eine Kammer. Die Wohnstube, der Schauplatz des Mordes, hat zwei Fenster, in deren einem drei Scheiben fehlten, von welchen die Schwester des Karl Dudek, Namens Julie, eine als in der Mordnacht zerschlagen bezeichnet hat. In der Stube befindet sich ein Ofen mit Ofenbank, ein Kamin und drei Betten, auch eine gehende Wanduhr, deren Gang und Schlag Karl Dudek im Hausflur hören konnte.
Bei verschiedenen Haussuchungen sind in dieser Wohnung gefunden worden: ein Beil, welches nach dem Gutachten der Ärzte zur Zufügung der am Körper des Olschowka wahrgenommenen schweren Verletzungen wohl tauglich war, und nach der Angabe des Karl Dudek und der verwittweten Olschowka auch dazu gedient hat; ein Strick, welchen die nämlichen Personen und die vierzehnjährige Marianna Dudek als einen von den beiden zur That benutzten bezeichnet haben, - der Verbleib des zweiten Strickes hat nicht ermittelt werden können -; ferner ein vorn an der Brust gesticktes Hemd, nach den allseitigen Geständnissen der drei Verurtheilten das von Karl Dudek in der Mordnacht getragene, in Olschowka zerrissene, jedoch inzwischen von der verehelichten Dudek wieder ausgebesserte; endlich zwei zur Fortschaffung der Leiche in der beschriebenen Weise geeignete Radwerkarren, deren eine, wie dem Polizeidiener Gsell am 26. Mai auffiel, frisch abgewaschen war.
Es stehen ferner
b) die Aussagen der beiden Mitverurtheilten mit dem Geständnisse des Karl Dudek wenigstens insofern im Einklange, als Beide die Tödtung des Olschowka durch Schläge mit dem Beile nach längerem Kampfe dem Karl Dudek zur Last gelegt haben, wie noch weiter unten näher auszuführen sein wird; hierzu tritt
c) die Erzählung des Knaben Franz, Sohnes der verehelichten Olschowka, bei der gerichtlichen Nachsuchung am 27. Mai, des nämlichen Inhalts, und
d) der Umstand, daß die Familie Dudek von der Gerichtsdeputation am 27. Mai beim Übertünchen der Wohnstube betroffen wurde, anscheinend, um an denselben die von Karl Dudek beschriebenen Spuren des Kampfes zu vertilgen.
b) die Aussagen der beiden Mitverurtheilten mit dem Geständnisse des Karl Dudek wenigstens insofern im Einklange, als Beide die Tödtung des Olschowka durch Schläge mit dem Beile nach längerem Kampfe dem Karl Dudek zur Last gelegt haben, wie noch weiter unten näher auszuführen sein wird; hierzu tritt
c) die Erzählung des Knaben Franz, Sohnes der verehelichten Olschowka, bei der gerichtlichen Nachsuchung am 27. Mai, des nämlichen Inhalts, und
d) der Umstand, daß die Familie Dudek von der Gerichtsdeputation am 27. Mai beim Übertünchen der Wohnstube betroffen wurde, anscheinend, um an denselben die von Karl Dudek beschriebenen Spuren des Kampfes zu vertilgen.
Karl Dudek will ferner
e) gewöhnlich an den Wochentagen vor einem folgenden Arbeitstage nicht nach Hause zurückgekehrt sein, sondern zur Ersparung des über eine Meile betragenden Heimweges in Petrowitz bei seinem Schwager Goretzki übernachtet, von dieser Gewohnheit aber an dem fraglichen Abende in Folge des vorher verabredeten Mordplanes eine Ausnahme gemacht haben. Dieser Umstand, welcher ganz besonders den Vorsatz und die vorherige Überlegung der That darthut, ist von ihm im Audienztermine, wo er diese Qualifikation der Tödtung bestritt, mit der Behauptung in Abrede genommen worden, daß er auch sonst nicht in Petrowitz genächtigt habe. Sein Schwager Goretzki hat jedoch bekundet, daß er in der letzten Zeit vor dem Morde, während der Dauer seiner Arbeit an der Eisenbahn unweit Petrowitz, die Nächte vor Arbeitstagen gewöhnlich in seiner Wohnung zugebracht, von dieser Gewohnheit aber in der Nacht des Mordes abgewichen sei.
e) gewöhnlich an den Wochentagen vor einem folgenden Arbeitstage nicht nach Hause zurückgekehrt sein, sondern zur Ersparung des über eine Meile betragenden Heimweges in Petrowitz bei seinem Schwager Goretzki übernachtet, von dieser Gewohnheit aber an dem fraglichen Abende in Folge des vorher verabredeten Mordplanes eine Ausnahme gemacht haben. Dieser Umstand, welcher ganz besonders den Vorsatz und die vorherige Überlegung der That darthut, ist von ihm im Audienztermine, wo er diese Qualifikation der Tödtung bestritt, mit der Behauptung in Abrede genommen worden, daß er auch sonst nicht in Petrowitz genächtigt habe. Sein Schwager Goretzki hat jedoch bekundet, daß er in der letzten Zeit vor dem Morde, während der Dauer seiner Arbeit an der Eisenbahn unweit Petrowitz, die Nächte vor Arbeitstagen gewöhnlich in seiner Wohnung zugebracht, von dieser Gewohnheit aber in der Nacht des Mordes abgewichen sei.
Es ist ferner
f) durch allseitiges Zugeständnis und glaubhafte Zeugenaussagen bestätigt worden, daß außer den drei Verurtheilten nur noch die vierzehnjährige Marianna Dudek und der vierjährige Knabe Franz Olschowka in der Mordnacht im Dudekschen Hause einheimisch gewesen sind, indem der Vater Joseph Dudek, nach einer Entfernung von der Hochzeit in Ochojetz, zu Goretzki sich begeben und dort von der Franziska Olschowka und der verehelichten Dudek zurückgelassen worden ist; eine andere, im Hause wohnende Tochter Julie Dudek ist die Nacht über gleichfalls auswärts an ihrem Arbeitsorte gewesen. Karl Dudek, als der einzige bei der That gegenwärtige Mann, erscheint schon deshalb der Thäterschaft dringend verdächtig.
f) durch allseitiges Zugeständnis und glaubhafte Zeugenaussagen bestätigt worden, daß außer den drei Verurtheilten nur noch die vierzehnjährige Marianna Dudek und der vierjährige Knabe Franz Olschowka in der Mordnacht im Dudekschen Hause einheimisch gewesen sind, indem der Vater Joseph Dudek, nach einer Entfernung von der Hochzeit in Ochojetz, zu Goretzki sich begeben und dort von der Franziska Olschowka und der verehelichten Dudek zurückgelassen worden ist; eine andere, im Hause wohnende Tochter Julie Dudek ist die Nacht über gleichfalls auswärts an ihrem Arbeitsorte gewesen. Karl Dudek, als der einzige bei der That gegenwärtige Mann, erscheint schon deshalb der Thäterschaft dringend verdächtig.
Erwägt man hierzu noch
g) die Bestätigung, welche die Angaben des Karl Dudek in den bereits oben vorgetragenen Umständen finden, daß nämlich Olschowka an dem fraglichen Abende zuletzt in der Nähe des Dudekschen Hauses und mit seiner Ehefrau sprechend, nachher aber nicht mehr lebend gesehen worden ist, und daß Karl Dudek von Haß und Rachsucht gegen Olschowka erfüllt war und diesen Gefühlen längere Zeit vor der That durch vielfache schwere Mißhandlungen, einmal sogar durch einen wirklichen Mordanfall und durch eine Todesdrohung Ausdruck gegeben hatte, mithin den Überredungen seiner Mitschuldigen einen fruchtbaren Boden darbot: so bedarf es zur Herstellung der vollständigen Überzeugung von seiner Schuld kaum noch des, nächst seinem Geständnisse wichtigsten Überführungsmittels, nämlich
h) der Bezüchtigung durch seine eigene Schwester, die vierzehnjährige Marianna Dudek.
g) die Bestätigung, welche die Angaben des Karl Dudek in den bereits oben vorgetragenen Umständen finden, daß nämlich Olschowka an dem fraglichen Abende zuletzt in der Nähe des Dudekschen Hauses und mit seiner Ehefrau sprechend, nachher aber nicht mehr lebend gesehen worden ist, und daß Karl Dudek von Haß und Rachsucht gegen Olschowka erfüllt war und diesen Gefühlen längere Zeit vor der That durch vielfache schwere Mißhandlungen, einmal sogar durch einen wirklichen Mordanfall und durch eine Todesdrohung Ausdruck gegeben hatte, mithin den Überredungen seiner Mitschuldigen einen fruchtbaren Boden darbot: so bedarf es zur Herstellung der vollständigen Überzeugung von seiner Schuld kaum noch des, nächst seinem Geständnisse wichtigsten Überführungsmittels, nämlich
h) der Bezüchtigung durch seine eigene Schwester, die vierzehnjährige Marianna Dudek.
Diese Letztere hat, wie die Verurtheilten sämmtlich haben zugestehen müssen, während der Ausführung der That in der Dudekschen Wohnstube mit dem Knaben Franz in einem Bette gelegen, ohne sich bei der That zu betheiligen. Erst nachdem Olschowka bereits todt an der Erde gelegen, hat sie auf ihres Bruders Zuruf das Bett verlassen und die Kohlen im Kamin angefacht. Anfänglich wegen ihres verdächtigen Benehmens bei der Haussuchung am 27. Mai mit zur Untersuchung gezogen, leugnete auch sie hartnäckig jede Wissenschaft von der That, und wollte in der Mordnacht auf dem Boden geschlafen haben. MIt dem geständigen Karl Dudek konfrontirt, gab sie später zu, in der Wohnstube geschlafen und den todten Körper des Olschowka noch gesehen zu haben, behauptete jedoch vom dem Hergange Nichts zu wissen, da sie fest geschlafen habe. Erst am 9. Juni, dem Tage ihrer Entlassung aus der Haft, ließ sie sich durch die eindringlichen Vorstellungen des Richters zur Aussage der vollen Wahrheit bewegen, und gab zugleich an, daß ihr bisheriges Leugnen in den Ermahnungen und Drohungen ihrer Mutter und Geschwister seinen Grund gehabt habe.
Ihre im Laufe der Untersuchung, auch bei ihren Konfrontationen mit den Verurtheilten stets in gleicher Weise abgegebene und vor den Geschworenen ebenso wiederholte Aussage bestätigt nun das Geständnis ihres Bruders Karl in allen Punkten, namentlich auch hinsichtlich der vor der That stattgehabten Unterredungen der drei Verurtheilten. Die That selbst hat sie von ihrem Bette aus von Beginn des Kampfes an wahrgenommen und wesentlich ebenso beschrieben, wie ihr Bruder, eine Übereinstimmung, welche beim offenbaren Mangel vorheriger Verabredung der sicherste Beweis dafür ist, daß beide Darsteller das wirklich Erlebte wiedergegeben haben.
Ihre Aussage wird bei der Schuldfrage der beiden Theilnehmerinnen speziell wiederzugeben sein. Was die subjektive Glaubwürdigkeit derselben anbetrifft, so hat die Zeugin im Audienztermine vor den Geschworenen auf Beschluß des Gerichts den Zeugeneid geleistet. Der gegen ihre Vereidigung Seitens der Vertheidigung erhobene Protest erscheint unbegründet und ist auch vom Ober-Tribunal durch Zurückweisung der hauptsächlich hierauf gestützten Richtigkeitsbeschwerde als unbegründet anerkannt worden, weil die Zeugin, wenn auch noch nicht konfirmirt, so doch bereits über vierzehn Jahre als und zum Religionsunterricht, sowie zwei Mal zur Beichte gewesen war. Als Schwester und resp. Tochter der Verurtheilten erscheint die Zeugin umsoweniger anfechtbar, da sie nach Lage der Akten durchaus keine Veranlassung hatte, ihre nächsten Angehörigen fälschlicher Weise eines todeswürdigen Verbrechens zu bezüchtigen. Zwar trifft die Zeugin, ihrer Aussage nach, der Vorwurf, daß sie es unterlassen hat, dem bedrohten Olschowka von der ihm bevorstehenden Gefahr, welche sie kannte, Kenntnis zu geben. Auf ihre Glaubwürdigkeit kann dieser Vorwurf jedoch keinen abschwächenden Einfluß ausüben, zumal sie von ihren Angehörigen die härteste Behandlung zu gewärtigen hatte, wenn sie der Ausführung ihrer Absicht hindernd in den Weg getreten wäre.
Durch alle diese Beweise nun wird die Schuld des Karl Dudek, in Verbindung mit dessen dadurch überall bewahrheiteten Geständnisse zur unumstößlichen Überzeugung erwiesen, und der von den Geschworenen über ihn gefällte Spruch:
der vorsätzlichen und überlegten Tödtung des Olschowka schuldig unterliegt in seiner Hinsicht dem geringsten Bedenken.
der vorsätzlichen und überlegten Tödtung des Olschowka schuldig unterliegt in seiner Hinsicht dem geringsten Bedenken.
Das Gleiche wird sich aber auch
II. hinsichtlich der verwitweten Olschowka, Franziska geborene Dudek, und der verehelichten Marianna Dudek bei einer eingehenden Erwährung der gegen sie vorliegenden Beweise ergeben.
II. hinsichtlich der verwitweten Olschowka, Franziska geborene Dudek, und der verehelichten Marianna Dudek bei einer eingehenden Erwährung der gegen sie vorliegenden Beweise ergeben.
Beide sollen sich nach dem Spruche der Geschworenen der Theilnahme bei der von Karl Dudek ausgeführten Ermordung des Olschowka im gesetzlichen Sinne in doppelter Weise schuldig gemacht haben, nämlich durch Verleitung des Karl Dudek zu der That und durch wissentliche Hülfsleistung bei ihrer Ausführung.
Beide haben ihre Schuld fortwährend geleugnet.
Anfänglich stellten auch sie jede Wissenschaft über Olschowkas Verschwinden in Abrede. Später haben sie, - und zwar, wie bereits erwähnt, zuerst die verehelichte Olschowka in Folge einer erdichteten Mittheilung des Aktuars Kleinert, wonach Karl Dudek bereits ein Geständnis abgelegt und die ganze Schuld auf sie geschoben haben sollte; sodann nach dem Auffinden der Leiche des Ermordeten auch die verehelichte Dudek - zugestanden, daß Olschowka am Abende des 23. Mai in ihrem Beisein von Karl Dudek nach längerem, hartem Kampfe durch Schläge mit einem Beile in ihrer Wohnstube getödtet worden sein.
Jede von ihnen bezüchtigte dabei die Andere der thätlichen Betheiligung an dem stattgehabten Kampfe.
Über ihr eigenes Verhalten während dieses Kampfes haben sie bei ihren wiederholten Vernehmungen und Konfrontationen mit Karl und der vierzehnjährigen Marianna Dudek verschiedene, sich zum Theil widersprechende Angaben gemacht, aus denen sich jedoch wenigstens so viel als zugestanden ergiebt:
daß Beide sich der thätigen Theilnahme an dem stattgehabten tödtlichen Kampfe keineswegs ganz enthalten haben.
daß Beide sich der thätigen Theilnahme an dem stattgehabten tödtlichen Kampfe keineswegs ganz enthalten haben.
Die verehelichte Olschowka behauptete anfänglich, daß sie während des ganzen Kampfes aus Furcht in den Stall entlaufen sei und von dem Hergange selbst Nichts gesehen habe. Nur auf einen Moment will sie in Folge des Hülferufs ihrer Angehörigen nach der Stube zurückgekehrt sein, ihrem Ehemanne ein Beil, welches er in der Hand geschwungen, entrissen und dasselbe im Zimmer versteckt zu haben, um Unglück zu verhüten. Später abermals nach dem Zimmer zurückgerufen, will sie ihren Ehemann todt auf der Erde liegend und Karl Dudek mit einem Beile neben ihm stehend vorgefunden, auch demnächst bei der Fortschaffung der Leiche auf die Radwer und nach dem Lauterbachschen Teiche geholfen haben.
Bei späteren Vernehmungen hat sie jedoch unbewußt zu erkennen gegeben, daß sie von der That mehr weiß und ihr länger beigewohnt hat, sie als Glauben machen will. So erklärte sie am 31. Mai auf Vorzeigung des in ihrer Wohnung gefundenen Beils: "Dies sei die Art, mit welcher ihr Bruder den Olschowka zu wiederholten Malen auf die Brust und auf den Rücken geschlagen habe"; und am 12. Juli bei Vorzeigung des aufgefundenen Strickes:
"dieser Strick ist derjenige, welchen mein Bruder dem Olschowka zuerst um den Hals warf, den aber Olschowka sofort wieder zurückwarf und demnächst aufsprang und mit meinem Bruder in ein Handgemenge kam. Bei diesem Handgemenge kam einmal mein Ehemann kurze Zeit auf meinem Bruder zu liegen. Meine Mutter faßte aber meinen Ehemann an den Haaren und zog ihn von meinem Bruder herunter. Als dies geschehen war sprang mein Ehemann an das Fenster und zerschlug es. Mein Bruder Karl und meine Mutter suchten ihn vom Fenster in die Mitte der Stube zu ziehen."
Hier brach sie in ihrer Erzählung ab und erklärte:
"als Letzteres geschah, war ich nicht mehr in der Stube, sondern im Stalle, in welchen ich, wie ich auch jetzt noch behaupten muß, ging."
"als Letzteres geschah, war ich nicht mehr in der Stube, sondern im Stalle, in welchen ich, wie ich auch jetzt noch behaupten muß, ging."
Im Audienztermine hat sie dann wieder lediglich ihre erste Angabe festgehalten.
Was die verehelichte Dudek betrifft, so gab sie bei ihrer Vernehmung am 31. Mai zuerst an: Sie sei plötzlich von ihrer Tochter Franziska aus dem Schlafe geweckt worden mit den Worten:
"Mutter steht auf und helft."
"Mutter steht auf und helft."
Beim Erwachen habe sie den Olschowka und ihren Sohn Karl im Ringkampf begriffen gesehen, und einen der Streitenden, sie wisse nicht welchen, erfaßt, um ihn von seinem Gegner loszureißen und die Kämpfenden auseinander zu bringen. Plötzlich habe sie zwei Schläge gehört, in Folge deren Olschowka zusammengesunken sei. Aus einer kurzen Ohnmacht erwacht, habe sie dann wahrgenommen, daß Karl und Franziska nach verschiedenen Seiten hin an einem um den Hals des Olschowka geschlungenen Stricke gezogen hätten. Sie habe dann ihren Kindern Vorwürfe wegen der That gemacht, schließlich aber mit ihnen über die Fortschaffung der Leiche berathen und dabei Hülfe geleistet.
Diese Angaben änderte sie jedoch noch am nämlichen Tage bei ihrer Konfrontation mit Karl Dudek zum Theil ab; sie räumte ein, daß sie in dem entscheidenden Momente, als Olschowka von seinem Gegner die tödtlichen Schläge mit dem Beile erhalten, den Olschowka an den Beinen festgehalten habe, daß sie bei dem Kampfe ihrem Sohne auf dessen Aufforderung Hülfe geleistet habe, und daß sie schließlich auch mit ihren Kindern an dem Stricke gezogen habe, welcher dem Olschowka nach seinem Falle um den Hals geschlungen worden sei.
Bei ihrer späteren Vernehmung am 3. Juli erklärte sie dann wieder, sie habe einen der Kämpfer an den Beinen festgehalten. Als Grund dafür gab sie die harmlose Absicht an: sie habe eine in der Nähe auf Eiern sitzende Gans vor Schaden behüten wollen. In diesen Angaben hat sie später noch mehrmals gewechselt. Bei dem Ziehen an dem Stricke will sie sich Nichts gedacht haben.
"Ich war", sagte sie, "zu dumm."
Ihre schließliche Auslassung im Audienztermin ging dahin:
"Aus Besorgnis, es könnte meiner in der Nähe unter dem Tische brütenden Gans ein Leid zugefügt werden, trat ich in die Nähe der Streitenden. Hier fand ich, daß Olschowka ein Bein zwischen die Beine des Karl Dudek steckte und sich bemühte, denselben zur Erde zu werfen. Ich wollte dies verhindern und bückte mich, um das Bein des Olschowka zu entfernen, erhielt aber von Olschowka mit dem Fuße einen Stoß an meine Stirn. Hierauf fielen Beide zur Erde... Plötzlich sah ich Beide wieder auf den Beinen und den Olschowka eine Axt in der Hand schwingend. Schlimmes befürchtend, entwanden wir, ich und die Franziska, dem Olschowka das Beil. Einige Augenblicke darauf hörte ich zwei Schläge und... Röcheln, und sah den Olschowka auf der Erde liegen. Er war todt."
"Aus Besorgnis, es könnte meiner in der Nähe unter dem Tische brütenden Gans ein Leid zugefügt werden, trat ich in die Nähe der Streitenden. Hier fand ich, daß Olschowka ein Bein zwischen die Beine des Karl Dudek steckte und sich bemühte, denselben zur Erde zu werfen. Ich wollte dies verhindern und bückte mich, um das Bein des Olschowka zu entfernen, erhielt aber von Olschowka mit dem Fuße einen Stoß an meine Stirn. Hierauf fielen Beide zur Erde... Plötzlich sah ich Beide wieder auf den Beinen und den Olschowka eine Axt in der Hand schwingend. Schlimmes befürchtend, entwanden wir, ich und die Franziska, dem Olschowka das Beil. Einige Augenblicke darauf hörte ich zwei Schläge und... Röcheln, und sah den Olschowka auf der Erde liegen. Er war todt."
Um nun diese zugestandene Theilnahme an dem tödlichen Kampfe als straflos erscheinen zu lassen, haben die verehelichte Olschowka und die verehelichte Dudek die That als eine unvorsätzliche, im Affekte des Streits von Karl Dudek verübte, darzustellen versucht, in welchem derselbe mit Olschowka nach anfänglichem Wortwechsel gerathen sei. Namentlich haben sie behauptet, daß ihnen für ihre Person jede gegen das Leben des Olschowka gerichtete Absicht fern gelegen, und daß eine dahin zielende Verabredung mit Karl Dudek ihrerseits nicht stattgefunden habe.
Demgemäß haben sie nun das auffallende Zusammentreffen der betheiligten vier Personen am Orte der That, und die Abwesenheit des Hausvaters Joseph Dudek, welches die Angaben des Karl Dudek über den vorher gemeinschaftlich entworfenen Mordplan so sehr bestätigt, aus anderen Ursachen zu erklären versucht. Dieser Versuch ist indessen ganz unzulänglich ausgefallen.
Sie haben zugeben müssen, daß Olschowka nur höchst selten ihre Wohnung betreten hat; durch die anderweitigen Ermittlungen ist, wie schon erwähnt, als Grund hierfür seine Furcht vor der ihm dort drohenden Gefahr herausgestellt worden, und noch zwei Tage vor seinem Tode hat Olschowka eine dahin gehende Äußerung zu dem Konzipienten Stanjek gemacht. Nichtsdestoweniger soll er nach der Angabe seiner Ehefrau, an dem fraglichen Abende zufällig in der Nähe des Hauses mit ihr zusammengetroffen, und erst eine Stunde später als sie, ohne ihr Zuthun, sie wisse nicht, aus welcher Veranlassung, in das Haus eingetreten sein.
Beide haben ferner zugeben müssen, - und die anderweitigen Ermittlungen haben es bestätigt - daß sie den Tag über mit dem Auszügler Joseph Dudek auf einer Hochzeit beim Müller Thomecki, in Ochojetz zugebracht und diese Hochzeit unter Zurücklassung des Joseph Dudek bei seinem Schwiegersohne in Petrowitz, vorzeitig und einzeln verlassen zu haben. Als Grund hierfür haben Beide, in auffallender Übereinstimmung mit der Angabe des Karl Dudek, angeführt: weil im Hause nur die beiden Kinder zurückgeblieben seien; und für die Zurücklassung des Vaters: er habe Leibschmerzen gehabt.
Die Ermittelungen haben endlich erheben, und die verwitwete Olschowka und die verehelichte Dudek haben es nicht bestreiten können: daß Karl Dudek, wenn er seiner Gewohnheit gefolgt wäre, zur Zeit der That nicht in der Dudekschen Wohnung, sondern bei seinem Schwager in Petrowitz hätte sein müssen. Zur Aufklärung diees Umstandes haben sie Nichts anzuführen vermocht, vielmehr nur angegeben" Karl Dudek sei ganz wider Erwarten plötzlich im Zimmer erschienen.
Diesen in sich ganz unglaubwürdigen, von Widersprüchen angefüllten Aussagen steht nun zunächst gegenüber, die ausdrückliche Bezüchtigung des Karl Dudek, wie sie sich aus seinen oben angeführten Geständnissen ergiebt, wonach seine Schwester und seine Muter ihn aus Haß und Gewinnsucht zur That überredet, den Mordplan entworfen und ihm bei der Ausführung dieses Plans die von ihm beschriebene Hülfe geleistet haben sollen.
Die Glaubwürdigkeit dieser Bezüchtigung an sich unterliegt, da Karl Dudek zugleich aus seiner eigenen Schuld, - und zwar mit dem klaren Bewußtsein, daß ihn die Mitbezüchtigung seienr Angehörigen vom Tode nicht retten könne -, kein Hehl gemacht hat, nicht dem geringsten Bedenken. Es ist namentlich auch durch allseitiges Zugeständnis der Verurtheilten festgestellt, daß Karl Dudek mit den Beschuldigten stets im besten Einvernehmen gelebt, mithin zu einer fälschlichen Beschuldigung so schwerer Art durchaus keinen ersichtlichen Grund gehabt hat.
Hierzu tritt nun als ferneres, nicht minder wichtiges Überführungsmittel die beschworene Zeugenaussage der eigenen Tochter, resp. Schwester der beiden Verurtheilten, der vierzehnjährigen Marianna Dudek, welche nicht nur die ganze That aus nächster Nähe mitangesehen, sondern auch die vorherigen Unterredungen über dieselbe größtenteils mitangehört hat.
Ihre vor den Geschworenen wiederholte Aussage geht im Wesentlichen dahin:
Schon am 15. Mai, dem Pfingstsonntage, hätten ihre Mutter, ihre Schwester Franziska und ihr Bruder Karl in ihrer Gegenwart davon gesprochen, daß sich Olschowka seiner Ehefrau wieder nähere. Dabei sei sie von ihrer Mutter aus der Stube geschickt worden, habe jedoch aus Neugierde eine Weile hinter der Thür gehorcht und Folgendes vernommen: Ihre Schwester Franziska habe gesagt, daß sie die Annäherung ihres Ehemannes benutzen erde, um ihn in das Haus zu locken, und da könnten sie ihn ermorden. Am Besten wäre es ihn zu erdrosseln und dann aufzuhängen. Dem Karl Dudek habe sie gesagt, er solle, wenn sie den Olschowka hereingelockt habe, aufpassen, damit alsdann das Vorhaben sofort zur Ausführung gebracht werde; ihre Mutter habe eine dies billigende Äußerung gethan.
Schon am 15. Mai, dem Pfingstsonntage, hätten ihre Mutter, ihre Schwester Franziska und ihr Bruder Karl in ihrer Gegenwart davon gesprochen, daß sich Olschowka seiner Ehefrau wieder nähere. Dabei sei sie von ihrer Mutter aus der Stube geschickt worden, habe jedoch aus Neugierde eine Weile hinter der Thür gehorcht und Folgendes vernommen: Ihre Schwester Franziska habe gesagt, daß sie die Annäherung ihres Ehemannes benutzen erde, um ihn in das Haus zu locken, und da könnten sie ihn ermorden. Am Besten wäre es ihn zu erdrosseln und dann aufzuhängen. Dem Karl Dudek habe sie gesagt, er solle, wenn sie den Olschowka hereingelockt habe, aufpassen, damit alsdann das Vorhaben sofort zur Ausführung gebracht werde; ihre Mutter habe eine dies billigende Äußerung gethan.
Am Sonntage vor der Mordthat, dem 22. Mai, haben zwischen denselben Personen abermals eine Unterredung ähnlichen Inhalts stattgefunden.
"Meine Schwester", so sind die Worte der Zeugin, "fing an, davon zu sprechen, daß sie mit dem Olschowka, ihrem Ehemanne, viel Unannehmlichkeiten und viel Prozesse habe, und daß es das Beste wäre, denselben bei Seite zu schaffen. Meine Mutter hat ihr beigestimmt, hervorgehoben, daß unser Vater 800-900 Thaler verloren hätte, und daß es gut wäre, ihn bei Seite zu schaffen. Sie würden alsdann auf der Stelle des Olschowka wirthschaften. Mein Bruder trat auch ihrer Ansicht bei, und sie beschlossen, ihn schon an demselben Tage zu ermorden. Aus ihrem Gespräche habe ich entnommen, daß sie ihn erdrosseln und demnächst einen Strick um seinen Hals binden wollten, damit die Leute glauben sollten, er habe sich erhangen."
Die Zeugin erzählt weiter, wie demnächst Abends Olschowka in der Nähe des Hauses erschienen und ihre Schwester zu demselben hinausgegangen sei. Willens, ihn in Ausführung ihres Vorhabens in die Stube zu locken; er habe aber den Eintritt verweigert, anscheinend, weil er gemerkt, daß ihr Bruder zu Hause gewesen. Darauf hätten die Drei den folgenden Tag zur Ausführung ihres Vorhabens festgesetzt.
Sie fährt nun also fort:
"Meine Schwester Franziska", sagte sie, "hätte mit Olschowka gesprochen, und er habe ihr, da er am Montage die Tagschicht habe, zugesagt, den folgenden Abend zu uns zu kommen.
"Meine Schwester Franziska", sagte sie, "hätte mit Olschowka gesprochen, und er habe ihr, da er am Montage die Tagschicht habe, zugesagt, den folgenden Abend zu uns zu kommen.
Meine Mutter und meine Schwester äußerten, sie würden von der Hochzeit zu Ochojetz, auf welche sie am andern Tage gehen wollten, zeitig nach Hause kommen, und mit dem Bruder den Olschowka, wenn er in unsere Wohnung einträte, ermorden... Meinem Bruder Karl sagte meine Schwester Franziska, er solle in der Nacht von Montag zm Dienstag nicht in Petrowitz - denn er arbeitete in der Nähe von Petrowitz - nächtigen, vielmehr nach Hause kommen, um das verabredete Vorhaben auszuführen."
Demnächst erzählt die Zeugin, wie am folgenden Morgen ihre Mutter und Schwester mit dem Vater nach Ochojetz zur Hochzeit gegangen seien. Abends gegen 8 Uhr sei zuerst ihre Schwester zurückgekehrt und am Brunnen vor dem Hause mit Olschowka, der bereits beim Nachbar Woitek Wrobel gewesen, zusammengetroffen. Er sei mit seiner Ehefrau zusammen in die Stube getreten, dort aber bald allein gelassen worden, weil sie und ihre Schwester zum Melken der Kühe in den Stall gegangen seien. Während des Melkens sei ihr Bruder Karl zurückgekehrt und in den Stall getreten, habe nach Olschowka gefragt und demnächst mit ihrer Schwester, sie wisse nicht was, besprochen. In die Stube zurückgekehrt, habe sie dort nun auch ihre Mutter, mit Olschowka sprechend, vorgefunden. Bald darauf sei auch ihre Schwester wieder in die Stube getreten und habe sich im Gespräch mit Olschowka mit diesem und ihrem kleinen Sohne Franz auf die Erde gelegt. Sie und die Mutter seien zu Bett gegangen, sie selbst auch bald eingeschlafen.
"Auf ein Mal" - so sagt sie weiter -"wurde ich durch ein lautes Rufen geweckt und hörte, wie meine Schwester Franziska rief: Mutter, steht auf und kommt uns zu Hülfe. Beim Aufwachen nahm ich wahr, daß der vierjährige Sohn meiner Schwester, Franz, der sonst immer mit seiner Mutter schlief, neben mir lag und daß mein Bruder Karl sich auf den Olschowka, welcher auf der Erde lag, stürzte, ihn am Halse faßte und mit den Knien auf seinem Körper herumarbeitete... Meine Mutter stand aus ihrem Bette auf, und stürzte sich mit meiner Schwester Franziska gleichfalls auf den Olschowka. Erstere faßte ihn am Kopfe und Letztere an den Füßen."
Zeugin erzählt weiter, wie Olschowka sich gewehrt, aufgesprungen sei, plötzlich ein Beil geschwungen habe, welches ihm die Frauen zu entreißen versucht. Ihrer Schwester sei das letztere gelungen; dieselbe habe das Beil sofort ihrem Bruder gereicht mit den Worten:
"Kannst Du ihn denn nicht streiten? Hau doch zu!"
"Kannst Du ihn denn nicht streiten? Hau doch zu!"
Darauf sei Olschowka von ihrem Bruder Karl zu Boden geschlagen und ihm ein Strick, den die Schwester herbeigeholt, um den Hals geschlungen worden, an dessen einem Ende ihr Bruder, am anderen ihre Mutter und Schwester eine Weile gezogen hätten. Ihr Bruder hätte darauf sein Abendbrod verzehrt.
Nach gepflogener Berathung über die nun einzuschlagenden Maßnahmen sei sodann von den Dreien beschlossen worden, die Leiche nach dem Lauterbachschen Teiche zu schaffen, was auch vermittelst einer Radwer von ihnen, während sie selbst zurückgeblieben, ins Werk gesetzt worden sei.
Hinsichtlich des ersten Auftretens des Beiles hat die Zeugin dann noch bekundet, daß am Morgen nach der That ihre Schwester auf die Frage der Mutter:
"Wer hat ihm denn das Beil gegeben?" geantwortet habe:
"Ich."
"Wer hat ihm denn das Beil gegeben?" geantwortet habe:
"Ich."
Es ist bereits oben hervorgehoben worden, daß die Glaubwürdigkeit der Zeugin nicht dem geringsten Bedenken unterliegt. Ihre Aussage enthält wesentlich eine Bestätigung resp. Ergänzung der Geständnisse des Karl Dudek, und liefert in Verbindung mit diesem Geständnisse den vollständigen Beweis der Theilnahme ihrer Mutter und Schwester an dem grauenvollen Morde. Die Untersuchung hat keine, mit den Angaben des Karl Dudek und der Zeugin im Widerspruch stehende, wohl aber viele bestätigende Umstände ergeben.
Die hauptsächlichsten davon sind folgende:
a) Beide Theilnehmerinnen hatten in ihrem Hasse und Widerwillen gegen den Ermordeten ein Motiv zur That, und es ist der Sachlage nicht zuwider, wenn Karl Dudek angiebt, daß auch die Hoffnung auf die der verehelichten Olschowka zufallende Erbschaft ihres Gatten unterstützend zu deisem Motive hinzugetreten ist. Beide haben auch vor der That durch Äußerungen zu erkennen gegeben, daß sie sich schon längere Zeit mit dem Gedanken der Ermordnung des Olschowka herumtrugen. So hat die verehelichte Dudek im Herbst 1863 bei Gelegenheit der polizeilichen Verhandlung einer Hütungs-Kontraktionssache in Gegenwart des Bürgermeisters Kirschner in Nikolai geäußert:
"Eher wird keine Ruhe sein, bevor man den Hundsfott - Olschowka, ihren Gegner bei der Verhandlung, meinend - nicht todt schlägt und in ein Loch wirft."
a) Beide Theilnehmerinnen hatten in ihrem Hasse und Widerwillen gegen den Ermordeten ein Motiv zur That, und es ist der Sachlage nicht zuwider, wenn Karl Dudek angiebt, daß auch die Hoffnung auf die der verehelichten Olschowka zufallende Erbschaft ihres Gatten unterstützend zu deisem Motive hinzugetreten ist. Beide haben auch vor der That durch Äußerungen zu erkennen gegeben, daß sie sich schon längere Zeit mit dem Gedanken der Ermordnung des Olschowka herumtrugen. So hat die verehelichte Dudek im Herbst 1863 bei Gelegenheit der polizeilichen Verhandlung einer Hütungs-Kontraktionssache in Gegenwart des Bürgermeisters Kirschner in Nikolai geäußert:
"Eher wird keine Ruhe sein, bevor man den Hundsfott - Olschowka, ihren Gegner bei der Verhandlung, meinend - nicht todt schlägt und in ein Loch wirft."
Die verehelichte Olschowka hat in dem gerichtlichen Termine am 13. Mai vor der That, in einem Besitzstörungsprozesse der Olschowkaschen Feldpächter gegen sie, ihrem Ehemanne gegenüber die, von dem Aktuar Olbrich bekundete Drohung ausgestoßen:
"Es wäre gut, wenn die Prozesse ein Ende nehmen würden. Er solle gedenken an den heutigen Tag."
"Es wäre gut, wenn die Prozesse ein Ende nehmen würden. Er solle gedenken an den heutigen Tag."
Wenn nun auch Karl Dudek die Erbitterung seiner Familie gegen Olschowka theilte, so war doch
b) gerade sein Haß in der letzten Zeit vor der That ohne Nahrung geblieben, da er, so viel ermittelt, zuletzt im Jarhre 1862 mit Olschowka gerichtlich, wie außergerichtlich, seitdem aber nicht mehr in feindliche Berührung gekommen war; ein Umstand, welcher es höchst wahrscheinlich macht, daß, wie Karl Dudek angiebt, der Entschluß zur That durch die Überredungen und Versprechungen seiner Mutter und Schwester in ihm hervorgerufen worden sind.
b) gerade sein Haß in der letzten Zeit vor der That ohne Nahrung geblieben, da er, so viel ermittelt, zuletzt im Jarhre 1862 mit Olschowka gerichtlich, wie außergerichtlich, seitdem aber nicht mehr in feindliche Berührung gekommen war; ein Umstand, welcher es höchst wahrscheinlich macht, daß, wie Karl Dudek angiebt, der Entschluß zur That durch die Überredungen und Versprechungen seiner Mutter und Schwester in ihm hervorgerufen worden sind.
Hinzu tritt nun
c) der auffallende Wechsel in dem Benehmen der verehelichten Olschowka gegen ihren Eheman von offenbarer Feindseligkeit zur höchsten Freundlichkeit, welcher in der letzten Woche vor der That, seit Pfingsten, von mehreren Zeugen beobachtet und von der verehelichten Olschowka zum Theil eingestanden worden ist.
c) der auffallende Wechsel in dem Benehmen der verehelichten Olschowka gegen ihren Eheman von offenbarer Feindseligkeit zur höchsten Freundlichkeit, welcher in der letzten Woche vor der That, seit Pfingsten, von mehreren Zeugen beobachtet und von der verehelichten Olschowka zum Theil eingestanden worden ist.
Dieser Wechsel, welcher schon den Zeugen verdächtig vorkam, kann bei der eingewurzelten, unmittelbar vorher bei den Besitzprozessen klar zu Tage getretenen, Erbitterung der verehelichten Olschowka gegen ihren Ehemann nur erheuchelt gewesen sein. Derselbe war aber, und hierin findet er seine natürliche Erklärung, das einzige Mittel, ihren Ehemann, welcher die ihm im Dudekschen Hause drohende Gefahr wohl kannte, in das Haus zu locken.
Ganz besonders gravirend ist ferner
d) das, unter den vorgetragenen Umständen ganz außerordentliche Zusammentreffen der vier betheiligten Personen am Orte der That, welches allein in den Angaben des Karl Dudek und der Zeugin seine natürliche Erklärung findet; und hierzu tritt, namentlich hinsichtlich der verehelichten Olschowka, unterstützend
d) das, unter den vorgetragenen Umständen ganz außerordentliche Zusammentreffen der vier betheiligten Personen am Orte der That, welches allein in den Angaben des Karl Dudek und der Zeugin seine natürliche Erklärung findet; und hierzu tritt, namentlich hinsichtlich der verehelichten Olschowka, unterstützend
e) deren eingestandenes Zusammentreffen mit ihrem Ehemanne am Abende vor dem 23. Mai, welches sie, und zwar sie allein, in den Stand setzte, ein abermaliges Zusammentreffen mit demselben auf den nächsten Abend zu verabreden und sodann ihren Angehörigen die ferneren Verhaltungsmaßregeln anzugeben.
Für die thätige Hülfsleistung beider Frauen bei der That selbst spricht, neben ihrer gestandenen Anwesenheit bei derselben, sodann
f) der objektive Thatbestand, wonach der Erschlagene vor seinem endlichen Tode eine komplizirte und lange Zeit andauernde Mißhandlung zu erdulden gehabt hat, in Verbindung mit dem Umstande, daß Olschowka kräftiger war, als Karl Dudek; wie er sich dessen auch vorher selbst gegen den Schuhmacher Götze berühmt hat; und ferner
g) die Erzählung des vierjährigen Knaben Franz Olschowka, wonach auch seine Mutter und Großmutter den Olschowka geschlagen haben sollen,
sowie hinsichtlich der verehelichten Dudek noch besonders
h) eine Äußerung gegen ihre beiden Mitschuldigen - von Beiden übereinstimmend bekundet - bei Gelegenheit der Rückkehr vom Lauterbachschen Teiche in der Mordnacht, worin sie sich selbst der wesentlichen Theilnahme am Morde mit den Worten berühmt hat:
"daß sie den Olschowka nicht gezwungen hätten, wenn sie ihm nicht die Füße zusammengedrückt und ihn so zu Falle gebracht hätte."
f) der objektive Thatbestand, wonach der Erschlagene vor seinem endlichen Tode eine komplizirte und lange Zeit andauernde Mißhandlung zu erdulden gehabt hat, in Verbindung mit dem Umstande, daß Olschowka kräftiger war, als Karl Dudek; wie er sich dessen auch vorher selbst gegen den Schuhmacher Götze berühmt hat; und ferner
g) die Erzählung des vierjährigen Knaben Franz Olschowka, wonach auch seine Mutter und Großmutter den Olschowka geschlagen haben sollen,
sowie hinsichtlich der verehelichten Dudek noch besonders
h) eine Äußerung gegen ihre beiden Mitschuldigen - von Beiden übereinstimmend bekundet - bei Gelegenheit der Rückkehr vom Lauterbachschen Teiche in der Mordnacht, worin sie sich selbst der wesentlichen Theilnahme am Morde mit den Worten berühmt hat:
"daß sie den Olschowka nicht gezwungen hätten, wenn sie ihm nicht die Füße zusammengedrückt und ihn so zu Falle gebracht hätte."
Hinzu kommt endlich:
i) daß beide Frauen nach der That theils durch Äußerungen, theils durch ihr Benehmen ihr Schuldbewußtsein zu erkennen gegeben haben.
i) daß beide Frauen nach der That theils durch Äußerungen, theils durch ihr Benehmen ihr Schuldbewußtsein zu erkennen gegeben haben.
Die verehelichte Olschowka zunächst wurde bei Gelegenheit des Auffindens der Leichte ihres Ehemannes im Lauterbachschen Teiche von dem Schuhmacher Christ, einem Freunde des Verstorbenen, mit den Worten angesprochen, wie es ihn sehr wundere, daß sie ein so hartes Herz gehabt und ihren Ehemann umgebracht habe. - Ihre schuldbewußte Antwort war:
"Sie hätte vor ihrer Mutter keine Ruhe gehabt; Letztere habe ihr gedroht, sie selbst umzubringen, wenn sie den Olschowka nicht umbringen wolle."
"Sie hätte vor ihrer Mutter keine Ruhe gehabt; Letztere habe ihr gedroht, sie selbst umzubringen, wenn sie den Olschowka nicht umbringen wolle."
Die verehelichte Dudek hat ihr Schuldbewußtsein zwar nicht durch Worte, aber nicht minder klar durch ihr Benehmen bei der Erzählung des Knaben Franz Olschowka am 27. Mai zu erkennen gegeben, welches von dem Aktuar Kleinert und dem Stadtsekretair Lampricht dahin beschrieben wird:
ihre bisherige Unbefangenheit war plötzlich verschwunden; bleich und athemlos lief sie umher, um des Knaben habhaft zu werden; endlich von den Gensdarmes aufgegriffen, stand sie am ganzen Leibe zitternd, keines Wortes, als des Ausdrucks "Jesus" mächtig, völlig erschrocken und moralisch vernichtet.
ihre bisherige Unbefangenheit war plötzlich verschwunden; bleich und athemlos lief sie umher, um des Knaben habhaft zu werden; endlich von den Gensdarmes aufgegriffen, stand sie am ganzen Leibe zitternd, keines Wortes, als des Ausdrucks "Jesus" mächtig, völlig erschrocken und moralisch vernichtet.
Die Art und Weise der Ausführung des Mordes, und der auf die Liebe des Ermordeten zu seiner unwürdigen Ehefrau gegründete Mordplan, zeugen von der tieffsten sittlichen Entartung der Thäter, erstere zugleich von einer beispiellosen Beharrlichkeit im verbrecherischen Willen.
Mit der größesten Ruhe und Kaltblütigkeit überlegten sie, unter dem Anblicke der Leiche, die ferner zu ergreifenden Maßnahmen, während Karl Dudek sein Abendbrod verzehrte. Ja, sie trieben sogar mit dem Leichnam ihres Opfers noch ihren Spott. Als nämlich - so bekundet die Zeugin Marianna Dudek - Olschowka todt an der Erde lag und die Augen nicht geschlossen hatte, ergriff Karl Dudek einen Span, und indem er an die verwittwete Olschowka die Worte richtete:
"sieh nur, wie hübsch er noch sieht"
sengte er, höhnisch lachend, der Leiche die Augenwimpern ab. - Letztere sind an dem Leichnam in der That versengt vorgefunden worden.
"sieh nur, wie hübsch er noch sieht"
sengte er, höhnisch lachend, der Leiche die Augenwimpern ab. - Letztere sind an dem Leichnam in der That versengt vorgefunden worden.
Quelle: Archiv für Preußisches Strafrecht, 15. Band, Januar-Heft, Berlin 1867